Eingaben gegen den Bebauungsplan
Form des Einwands
Anschrift
Word-Vorlage
Vom 4. bis 17. Juni
sind (zum zweiten Mal)
Einwände gegen den Bebauungsplan möglich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan IN220 "Einkaufszentrum Schlosspark"
ist einsehbar
im Aushang des Fachbereiches Stadtplanung und Umweltschutz, Langer Hof
8 [Stadtplan]
- Eingangsbereich von Mo. bis Fr. jeweils 8 bis 18 Uhr
und im Internet unter der URL
http://www.braunschweig.de/stadtplanung_bauen_wohnen/buergerbeteiligung/IN220EinkaufszentrumSchlosspark.html
Einwände gegen den Bebauungsplan
kann
jeder äußern.
Nicht nur Anwohner sind dazu berechtigt.
Bei der zweiten Offenlegung sollen
Einwände nur zu den Änderungen des Bebauungsplans gemacht
werden.
Bitte informieren Sie sich anhand der ausgelegten
Dokumente
über die Änderungen. Diese sind in
Fettdruck hervorgehoben.
Haben Sie bei der ersten Offenlegung bereits eine Eingabe gemacht, so
prüfen Sie, ob diese berücksichtigt wurde. Sollte das nicht
der Fall sein, so formulieren Sie eine Eingabe in der Form: "Die
Änderungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan berücksichtigen
nicht meine Anregungen und Bedenken vom xx.xx.2004. Ich wiederhole (und
ergänze)
deshalb meine Anregungen folgendermaßen: ..."
Wenn
Sie bei der ersten Offenlegung noch keine Eingabe gemacht haben, kann
es nicht schaden, wenn Sie generell zu dem Bebauungsplan Stellung
nehmen. Als Anwohner könnten Sie geltend machen, dass Sie mit den
zu
erwartenden Belästigungen durch Lärm, Verkehr und Schmutz
nicht einverstanden sind. Als Bewohner Braunschweigs können Sie
einwänden, dass Ihnen ein Naherholungsgebiet oder eine für
das Stadtklima wichtige Grünfläche verloren geht oder das
Kaufhaus durch seine Dimension die Verödung der Innenstadt
fördert, etc. [weitere Anregungen]
Nur wenige Formalien sind
einzuhalten:
Sie müssen die Einwände (juristisch sind es "Anregungen")
schriftlich formulieren.
"Schreiben Sie, wie Ihnen der Schnabel gewachsen ist."
(Rechtsanwalt und Notar Norbert Große Hündfeld in
einem Vortrag am
24.03.2004)
Versehen Sie das Schreiben mit
- dem Betreff
Bebauungsplan IN
220 "Einkaufszentrum Schlosspark"
- Anregungen und Bedenken -
- Ihrem vollen Namen und Ihrer Anschrift
- und Ihrer Unterschrift.
Adressieren Sie das Schreiben an
Stadt Braunschweig
Fachbereich
Stadtplanung und Umweltschutz
Platz der Deutschen
Einheit 1
38100 Braunschweig
[Vorlage als Word-Dokument]
Werfen Sie das Schreiben spätestens am 17. Juni 2004 in den
Briefkasten
des Fachbereichs Stadtplanung und Umweltschutz, Langer Hof 8
[Stadtplan]
ein oder geben Sie es beim Pförtner ab.
Sie können gern eine Kopie des Schreibens als
Belegexemplar senden an
Forum für den Erhalt des Schlossparks
c/o Prof. Berthold Burkhardt
Im Gettelhagen 20
38108 Braunschweig
oder in elektronischer Form an kontakt.
http://www.schlosspark-braunschweig.de