Eingaben gegen den Bebauungsplan
Form des Einwands     Anschrift     Word-Vorlage

Vom 4. bis 17. Juni sind (zum zweiten Mal) Einwände gegen den Bebauungsplan möglich.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan IN220 "Einkaufszentrum Schlosspark" ist einsehbar
im Aushang des Fachbereiches Stadtplanung und Umweltschutz, Langer Hof 8 [Stadtplan] - Eingangsbereich von Mo. bis Fr. jeweils 8 bis 18 Uhr
und im Internet unter der URL
http://www.braunschweig.de/stadtplanung_bauen_wohnen/buergerbeteiligung/IN220EinkaufszentrumSchlosspark.html


Einwände gegen den Bebauungsplan kann jeder äußern.
Nicht nur Anwohner sind dazu berechtigt.


Bei der zweiten Offenlegung sollen Einwände nur zu den Änderungen des Bebauungsplans gemacht werden.

Bitte informieren Sie sich anhand der ausgelegten Dokumente über die Änderungen. Diese sind in Fettdruck hervorgehoben.

Haben Sie bei der ersten Offenlegung bereits eine Eingabe gemacht, so prüfen Sie, ob diese berücksichtigt wurde. Sollte das nicht der Fall sein, so formulieren Sie eine Eingabe in der Form: "Die Änderungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan berücksichtigen nicht meine Anregungen und Bedenken vom xx.xx.2004. Ich wiederhole (und ergänze) deshalb meine Anregungen folgendermaßen: ..."

Wenn Sie bei der ersten Offenlegung noch keine Eingabe gemacht haben, kann es nicht schaden, wenn Sie generell zu dem Bebauungsplan Stellung nehmen. Als Anwohner könnten Sie geltend machen, dass Sie mit den zu erwartenden Belästigungen durch Lärm, Verkehr und Schmutz nicht einverstanden sind. Als Bewohner Braunschweigs können Sie einwänden, dass Ihnen ein Naherholungsgebiet oder eine für das Stadtklima wichtige Grünfläche verloren geht oder das Kaufhaus durch seine Dimension die Verödung der Innenstadt fördert, etc.  [weitere Anregungen]


Nur wenige Formalien sind einzuhalten:

Sie müssen die Einwände (juristisch sind es "Anregungen") schriftlich formulieren.
"Schreiben Sie, wie Ihnen der Schnabel gewachsen ist."
(Rechtsanwalt und Notar Norbert Große Hündfeld in einem Vortrag am 24.03.2004)

Versehen Sie das Schreiben mit
Adressieren Sie das Schreiben an

    Stadt Braunschweig
    Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
    Platz der Deutschen Einheit 1
    38100 Braunschweig

[Vorlage als Word-Dokument]

Werfen Sie das Schreiben spätestens am 17. Juni 2004 in den Briefkasten des Fachbereichs Stadtplanung und Umweltschutz, Langer Hof 8 [Stadtplan] ein oder geben Sie es beim Pförtner ab.

Sie können gern eine Kopie des Schreibens als Belegexemplar senden an

    Forum für den Erhalt des Schlossparks
    c/o Prof. Berthold Burkhardt
    Im Gettelhagen 20
    38108 Braunschweig

oder in elektronischer Form an kontakt.













http://www.schlosspark-braunschweig.de