Der aktuelle Stand
Das Verfahren im Überblick      Bedeutung der Ampel

Diese Seite legt (in knapper und deshalb vereinfachter Form) dar, in welcher Phase sich das Verfahren zur geplanten Schlossparkbebauung befindet.




Aktuelle Phase


Gegen Bebauungsplan und Baugenehmigung ist eine Normenkontrollklage beim Niedersächsichen Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig. Nachdem am 6. Oktober 2005 in diesem Rahmen die Eilanträge gegen den Bebauungsplan abschlägig beschieden wurden, gibt es keine Chance mehr auf einen Baustopp. Die Schloss-Arkaden können deshalb nicht mehr verhindert werden.





Das Verfahren im Überblick
  1. ECE machte der Stadt Braunschweig den Vorschlag, den Schlosspark mit einem Kaufhaus zu bebauen.
  2. Der Vorschlag wurde mit der Verwaltung besprochen.
  3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan IN220 "Einkaufszentrum Schlosspark" wurde aufgestellt.
  4. Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 2. April bis 3. Mai 2004 offengelegt, d.h. Bürger konnten den Bebauungsplan einsehen und Eingaben dazu formulieren.
  5. Die Verwaltung brach am 17. Mai das reguläre Bebauungsplanverfahren ab und besserte den B-Plan mit Verschiebungen im Handelssortiment nach. Der geänderte B-Plan wurde vom 4. bis 17. Juni 2004 offengelegt.
  6. In der anschließenden Abwägungsphase sollten die Vor- und Nachteile des B-Plans gewichtet werden. Dabei sind die Eingaben der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen.
  7. Am 5. Juli 2004 beschloss der Rat mit der Einstimmenmehrheit des Oberbürgermeisters den Bebauungsplan.
  8. Am 19. August 2004 genehmigte die Bezirksregierung den Flächennutzungsplan, auf dem der B-Plan basiert.
  9. Am 1. September 2004 erteilte die Verwaltung die Baugenehmigung.
  10. Gegen den Bebauungsplan wird mit einem Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO vorgegangen, der allerdings keine aufschiebende Wirkung hat. Die kann nur durch sogenannte Anwohnerklagen erreicht werden.
  11. Eine Anwohnerklage der Allianz erwirkte am 8. Februar 2005 eine Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung. Dagegen legte ECE Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.
  12. ECE kauft der Allianz ihre Häuser Am Schlossgarten ab. Die Aussetzung der Baugenehmigung ist damit hinfällig, ohne dass die Baugenehmigung durch diesen Winkelzug rechtens geworden wäre.
  13. Ohne einen Gerichtsentscheid im Normenkontrollverfahren abzuwarten, lässt ECE am 18.5.2005 die Bäume im Schlosspark fällen und beginnt mit dem Bau der Schlossarkaden.
  14. Die Eilanträge im Normenkontrollverfahren werden vom OVG Lüneburg am 6.10.2005 abschlägig beschieden. Der Bau der Schloss-Arkaden kann danach nicht mehr verhindert werden.









http://www.schlosspark-braunschweig.de