Eingaben gegen den Bebauungsplan IN220
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Zusammenfassung
Umwelt
Verkehr
Handel
Schloss
Rechtliches
komplette Eingaben
Im Folgenden sind die Inhalte einiger Anregungen und Bedenken, die dem
Forum für den Erhalt des Schlossparks vorliegen, zusammengefasst.
Die vorliegende Zusammenfassung berücksichtigt 10 von mehr als 300
Eingaben.
Alle nicht in Fettdruck und nicht in eckige Klammern gesetzten
Textpassagen sind unveränderte Bestandteile von eingereichten
Anregungen. [Erläuterungen sind in eckige Klammern gesetzt.]
Umwelt
Aus Gründen des Luftaustausches
und damit der Klimahygiene muss der Schlosspark erhalten bleiben
Nicht erkannt und damit entscheidungsrelevant nicht gewürdigt wird
die zukünftige globale
klimatische Entwicklung und die damit verbundenen Auswirkungen
auf die Innenstadt. Es ist absolut unverständlich, dass die
zahlreichen klimatologisch-prognostischen Erkenntnisse über die
Erwärmung der Erde und deren Auswirkungen in den urbanen Bereichen
keine Berücksichtigung im Umweltbericht und damit bei der
Entscheidungsfindung des Rates gefunden haben.
Mit der umfassende Bebauung des Schlossparks würde der
„öko-klimatische Arm“, der aus dem grünen Gürtel der
Wallanlagen in die Innenstadt hineinragt und damit von grundlegender
stadtökologisch- und klimatischer Bedeutung ist, unwiderruflich
zerstört. Während weltweit unzählige Kommunen seit etwa
20 Jahren aus ökologischen und klimahygienische Gründen
versuchen, die Innenstadtbereiche über „grüne Schleusen“ zu
öffnen und grüne Freiräume zu schaffen, will die Stadt
Braunschweig im einzigen großflächigen Grünbereich der
Innenstadt fast lückenlos eine Welt in Stahl, Beton und Glas
schaffen und damit das innenstädtische Klima nachhaltig negativ
beeinflussen.
Die vorgesehenen Baumaßnahmen widersprechen wissenschaftlichen
Erkenntnissen und die damit begründeten internationalen
Bestrebungen große Städte durch Grünzonen zu
klimatisieren. Dieses vor allem vor dem Hintergrund des sich
abzeichnenden Klimawandels. Das Deutsche Institut für Urbanistik
fragt, wie Kommunen nachhaltig Schaden abwenden können, wenn die
erwarteten Klimaveränderungen eintreten. Auch dieses Institut
stellt Schäden aus guten Gründen schon nicht mehr in Frage.
Könnte es sein, dass in der Stadt Braunschweig die negativen
Auswirkungen der Schlossparkbebauung aufgrund von eitlen und
karriereorientierten Eigeninteressen bewusst nicht zur Kenntnis
genommen werden?
Die Stadt Braunschweig ist in der hervorragenden Lage nicht nur einen
Grüngürtel um die Innenstadt, sondern auch einen Schlosspark
zu besitzen, der an den Grüngürtel angebunden ist (s. Punkt
7.3.5 im Umweltbericht). Dieser klimahygienische
Standortvorteil muss erhalten bleiben, um auch zukünftig unter
sich abzeichnenden verschärften innerstädtischen
Klimabedingungen umweltschädliche Stäube zu filtern bzw.
abzuführen und um einen raschen temperatur- und
feuchtigkeitsklimatischen Ausgleich zu schaffen, deren Notwendigkeit
auch im Umweltbericht genannt wird. In der Wissenschaft ist die
Notwendigkeit dieses Ausgleichs unbestritten. Die von der Stadt
vorgesehene Ausgleichsmaßnahme kann der Verlust
„klimaökologischer Wohlfahrtswirkung“, wie aus dem Umweltbericht
hervorgeht (Seite 33) nicht ersetzen. Das heißt, die Bürger
der Stadt haben bei Realisierung des Bauvorhabens unwiderbringlich mit
einem Wohlfahrtsverlust zu rechnen. Dieser Wohlfahrtsverlust wird sich
aufgrund des sich abzeichnenden Klimawandels deutlich zunehmen.
Die angebotenen „Quadratplatanen“ und die mit Kletterpflanzen
bewachsenen Fassaden, haben nichts mit ökologischer
Ausgleichsmaßnahme zu tun; sie haben eher Alibifunktion, die
darauf hindeutet, dass die Planer von den eignen Entwürfen nicht
überzeugt sind. In Fachkreisen spricht man bei der Einplanung von
Rankgewächsen von „Architektentrost“, in satirischen Kreisen von
„Pinschergrün“. Gleichwohl können Rankgewächse im
urbanen Bereich, sofern sie gepflegt und die richtigen Arten
gewählt werden, einen klimahygienischen Wert haben.
Der Beschluss des Rates der Stadt unter Federführung des OB Dr.
Hoffmann den Schlosspark zu bebauen, widerspricht den wesentlichen
wissenschaftlichen Studien zur Stadthygiene im Allgemeinen und im
Speziellen und orientiert sich in keiner Weise an dem Umweltbericht
über das Bauvorhaben (s. 7.3.5 im Umweltbericht),
das den negativen Einfluss im Falle einer Schlossparkbebauung zwar
bestätigt, jedoch nicht ausreichend würdigt. Der Beschluss
des Rates ist daher mit den Bürgerinteressen weder derzeit und
schon gar nicht langfristig zu vereinbaren.
Schlosspark ist Lebensraum für
Pflanzen und Tiere
Sachkundige Biologen betonen die grundsätzliche
Übereinstimmung in
Struktur und Funktion zwischen urbanen und natürlichen
Ökosystemen.
Untersuchungen aus Berlin belegen, dass Parkanlagen innerhalb eines
Stadtgebietes Relikte naturnaher Waldvegetation enthalten.
Grünanlagen
sind potenzielle Refugien für Arten, die vom Aussterben bedroht
sind!
Das gilt nicht nur für die geschützten und besonders
auffälligen drei
Fledermausarten (Seite 36 Umweltbericht),
die im Schlosspark vorkommen. Mangelnde Untersuchungen und damit
fehlende Erkenntnisse belegen nicht das Nichtvorkommen auch anderer
schützenswerter Arten und kleinflächiger schützenswerter
Biotopstrukturen.
Grenzwerte für besonders
gesundheitsschädliche Feinstäube können nicht
eingehalten werden
Die Grenzwerte für Feinstäube nach der
EU-Luftqualitätsrichtlinie, die Anfang 2005 in Kraft tritt, wurden
am Bohlweg in den letzten Jahren regelmäßig
überschritten. Tendenz steigend. Nach Bau der Schloss-Arkaden
könnte die EU-Richtlinie nur mit drastischen Fahrverboten
eingehalten werden. Die Bebauung des Schlossparks mit einen
Einkaufszentrum verschlechtert die Situation am Bohlweg doppelt: 1.
Durch Wegfall der Kältesenke Schlosspark. 2. Durch die Zunahme des
Verkehrs.
Auswirkungen auf die Gesundheit werden
im Umweltbericht nicht analysiert
[Liest man den Umweltbericht], stößt man auf die
erstaunliche Tatsache, dass bei der Betrachtung der Auswirkungen auf
das „Schutzgut Mensch“ (7.4.1) [...] mit keinem Wort auf die Frage
eingegangen worden ist, was es für die Gesundheit der im Umfeld
des Schlossparks wohnenden und arbeitenden Menschen bedeutet, wenn „im
Bereich des bestehenden Schlossparks Freiräume mit Bedeutung
für das Klima verloren gehen“ (vgl. Umweltbericht
Ziffer 7.9 „Zusammenfassung des Umweltberichtes“) und es zu
Temperaturerhöhungen in dem „zusammenhängenden und stark
überwärmten Innenstadtbereich“ kommt, wie dies in der GEO-NET
Analyse prognostiziert worden ist.
Aus ärztlicher Sicht ist in einer Eingabe vom 06.04.2004 dazu
folgendes ausgeführt worden:
„Laut Gutachten wird sich die
Temperatur in der Innenstadt nach Wegfall der Grünfläche
Schlosspark um bis zu 3 Grad C erhöhen. Schon ein mittelwarmer
Sommer würde dann in der Braunschweiger Innenstadt bei
disponierten Menschen (Kinder, ältere Personen, Personen mit
Herz-/Kreislauferkrankungen) regelmäßig zu Auswirkungen
führen wie wir sie im letzten sehr heißen Sommer beobachten
mussten: Exsikkosse Hypovolämie, hypertose Kriesen, Zunahme der
Herzinsofizienzen und schließlich auch Kreislaufversagen.
Zusätzlich wird das schon oben beschriebene erhöhte
Verkehrsaufkommen mit den entsprechenden Emissionen zu einer
verstärkten Belastung der Personen mit Atemwegserkrankungen
führen. In diesem Zusammenhang vermisse ich gutachterliche
Aussagen zu der zu erwartenden Ozonbelastung. Ich fordere ein Gutachten
zu den gesundheitlichen Auswirkungen der prognostizierten und auch der
noch nicht beachteten Umweltveränderungen Klima, Immissionen,
Lärm, Ozon."
Ein Umweltbericht mit Aussagen über „Auswirkungen auf das
Schutzgut Mensch“, in denen kein Wort
über gesundheitliche Auswirkungen für die wohnenden
und arbeitenden Menschen in der Umgebung des Planvorhabens zu lesen
ist, verfehlt seinen Zweck.
Er verschweigt den Entscheidungsträgern Folgewirkungen der
vorgesehenen Planungsentscheidungen, die einen Belang
beeinträchtigen, dem unter allen Belangen, die in der
Abwägung gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen
sind, das höchste Gewicht zukommt: dem öffentlichen und
privaten Belang, in der Bauleitplanung die Gesundheit der Menschen zu
schützen und für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
Sorge zu tragen.
Verkehr
Im ECE-Center fehlen Parkplätze
In der Schlossparktiefgarage und auf dem Parkplatz „Am Schlossgarten“
sind derzeit gegen 1160 öffentliche Parkplätze eingerichtet.
Der Gutachter der Verträglichkeitsstudie (GfK-Prisma, S. 22) ging
für sein Gutachten von einer „Verdoppelung“ der in diesem Bereich
bestehenden Parkplätze aus.
Als Richtwerte für den notwendigen Stellplatzbedarf nennt die
niedersächsische Bauordnung für Einkaufszentren 1
Einstellplatz je 10-20 qm neu eingerichteter Verkaufsfläche.
Für 30.000 qm Verkaufsfläche allein ergäbe sich also
gemäß Bauordnung ein notwendiger Bedarf von 1500 bis 3000
Stellplätzen für die neue Einrichtung. Dazu kommt der
notwendige Bedarf an Stellplätzen für 3.500 qm geplante
Restaurations- und Dienstleistungsbetriebe, sowie – gegen 10.000 qm? –
für Bibliotheken, Archive, Museen und standesamtliche
Einrichtungen. Grund für die Ansiedlung sei deren – weit über
die Grenzen der Stadt hinausreichende - „überörtliche
Bedeutung“ der Handels- und Kultureinrichtungen, was einen dieser
Bedeutung entsprechenden Stellplatzbedarf zur Folge hätte.
Geplant sind für die neuen Einrichtungen aber nicht weit über
1.000, sondern lediglich 370-470 zusätzliche Stellplätze im
Schlossparkareal.
730 öffentliche Parkplätze, die bisher vor allem umliegende
und anliegende Einzelhandelsflächen mit erheblicher Kaufkraft
versorgen, werden rückgebaut und entfallen. Nominell werden sie
über das Center hin verlagert. Dies stellt eine
Vorteilsgewährung zugunsten der ECE und zulasten der alten
Einkaufslagen dar: Zusätzlich zur „Bohlwegbarriere“ wird noch eine
„ECE-Barriere“ zwischen die über das Zentrum verlagerten
Parkplätze und die alten Einkaufslagen aufgebaut.
Dabei ist der notwendige Stellplatzbedarf für die neu
eingerichteten Flächen durch die Parkplätze über dem
Center noch nicht gedeckt. Aus diesem Grund und aufgrund günstiger
direkter Centeranbindung hat es die Planung so eingerichtet, dass auch
die verbleibenden ca. 420 Parkplätze in der Schlossparktiefgarage
aufgrund ihrer Lage vornehmlich das Center bedienen werden.
Dem betroffenen Einzelhandel innerhalb der Kerntangenten werden die
bestehenden öffentlichen Parkplätze am östlichen
Haupteingangstor zur City weitgehend genommen, zugunsten der geplanten
ECE-Ansiedlung.
Den „Schloss-Arkaden“ wird es von der Planung so
eingerichtet, dass sie
dem bestehenden Einzelhandel über die Parkplätze auch die
Kaufkraft „abgraben“ kann. Für den betroffenen Braunschweiger
Einzelhandel ist diese ECE-fürsorgliche, aber für den Bestand
vernichtende Parkraumplanung nicht akzeptabel.
Konkrete Aussagen über
Stellplätze für Fahrräder fehlen
Das Verkehrsgutachten geht an Normalwerktagen (Montag - Freitag) von
3.000 Besuchern aus, die mit dem Fahrrad anreisen. An Spitzentagen, wie
an Samstagen und zur Vorweihnachtszeit dürfte dieser Wert auch auf
über 5.000 ansteigen. Bei einer angenommenen Verweildauer von 1,5
Stunden im Center und den angrenzenden Bereichen und einer Anreise in
den Spitzenstunden von 10 % pro Stunde, ergibt sich ein Bedarf von etwa
450 (Normalwerktag) bzw. 750 (Spitzentage) Fahrradabstellplätzen.
Für Fahrradabstellplätze kann je nach Bauform mit einem
Platzbedarf von 2,0 - 3,2 m2 pro Fahrrad gerechnet werden Daraus folgt
ein Platzbedarf von (450 x 2 =) 900 qm bis (750 x 3,2 =) 2.400 qm. Im
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan IN 220 wird auf S. 12 nur darauf
verwiesen, dass im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche
mit der Zweckbestimmung „Fußgänger“ die
Fahrradabstellanlagen integriert werden. „Konkrete Aussagen werden
entsprechend der Ergebnisse des Freiflächenwettbewerbes in den
Entwurf einfließen.“ Zur Zeit kann daher keine Aussage
darüber getroffen werden, ob die erforderliche Fläche
für Fahrradabstellanlagen geplant und realisiert werden wird.
Verkehrsaufkommen wurde zu gering
prognositiziert
Die Prognosen würdigen nicht ausreichend die Zunahme des
Individualverkehrs aufgrund des ECE-Centers. Insbesondere erfolgt keine
hinreichende Betrachtung der Schadstoffemissionen an Tagen mit
besonders hohem Kundenverkehr. Nicht ausreichend betrachtet wird des
weiteren der Parksuchverkehr. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein
Großteil der Autofahrer auf direktem Weg unbesetzte
Parkhäuser ansteuert. Vielmehr werden viele Kaufhausbesucher nach
kostenlosen Parkplätzen in an das ECE-Center grenzenden
Wohngebieten Ausschau halten.
Der Bebauungsplan gibt keinen präzisen Aufschluss darüber,
welche kulturellen Einrichtungen in der Schlossrekonstruktion
untergebracht werden. Der Verkehr, der aus den Besuchern dieser
kulturellen Einrichtungen resultiert, wird daher auch nicht
prognostiziert. Die Prognose ist deshalb zu niedrig gegriffen.
Trennwirkung Bohlweg
Jetzt nehmen wir mal wieder einfach an, dass das mit dem Verkehr
schon irgendwie klappen wird. Dann wird ja immer wieder behauptet, dass
der Bohlweg aufgewertet wird und auch die Trennwirkung abgebaut wird.
Das Gitter ist bereits heute abgebaut. Und? Ist die Trennwirkung
wesentlich geringer? Also das Gitter war nicht gerade der Hammer.
Aber die Verkehrsbelastung nimmt doch ab? Falsch. Wenn das Jahr 2010
betrachtet wird, erhöht sich die Verkehrsbelastung selbst nach den
Zahlen des Gutachters. Und wenn die RegioStadtBahn nicht oder nur
„geschrumpft“ in Betrieb geht [...], dann erhöht sich der Verkehr
auf dem Bohlweg nochmals um mindestens 2.200 Fahrten (über 10 %).
Hinzu kommen noch Massen von
querenden Fußgängern. Das wird doch einen Dauerstau ergeben.
Aber es werden doch neue Aufstellflächen geschaffen, mit
Bäumen und Büschen? Das ist zwar nicht falsch, aber die
große Breite (Entfernung) und die Verkehrsbelastung der
Verkehrsachse Bohlweg bleibt bestehen. Außerdem erzeugen die
Bäume und Büsche eine neue optische Trennwirkung, siehe Lange
Straße bei MediaMarkt. Ein Überqueren wird also nur auf den
gesicherten Überwegen möglich sein.
Aber es werden doch auch neue Fußgängerüberwege
geschaffen. Das ist zwar nicht falsch. Dann müsste aber bereits
heute die „Trennung“ von Galeria Kaufhof und des Magni-Viertels von der
Innenstadt auch verschwunden sein, denn dort sind zwei neue
Überwege eingerichtet worden. Galeria Kaufhof liegt aber weiterhin
recht abgetrennt von der Innenstadt. Außerdem wird der normale
Fußgänger oder Kunde, also kein sehr schneller Geher, nicht
„in einem Rutsch“, sondern jede Fahrbahnrichtung einzeln
überqueren müssen. Im ungünstigsten Fall sind dieses
dann fast drei Minuten. Fast drei Minuten, Warten - Gehen - Warten -
Gehen, um von der einen Seite des Bohlwegs auf die andere Seite zu
kommen. Und das für rd. 35 m! Wäre der Bohlweg
Fußgängerzone würden für diese 35 m etwa 12
Sekunden benötigt werden. Das ist doch fast wie die zwei
Königskinder, die nicht zueinander kommen konnten.
Bezogen auf Strecke „Ausgang ECE-Center - Eingang Geschäft auf
westlicher Bohlwegseite“ besteht damit eine Trennung von über 4
Minuten. Vom „Innenstadteingang“ Kleine Burg oder Vor der Burg will ich
hier erst gar nicht sprechen. Das ist dann ja fast schon „unendlich“
weit.
Oder anders ausgedrückt: Wenn eine rote Ampel als geschlossene
Schranke betrachtet wird, dann ist die Schranke pro Stunde oft nur 14
Minuten geöffnet, also 46 Minuten geschlossen. Das ist eine starke
Trennung. Der Überweg Galeria Kaufhof - (Georg-Eckert-Str.) -
ECE-Center ist sogar nur 4,24 Minuten/Stunde geöffnet, also 55,76
Minuten geschlossen. Mit
diesen „Öffnungszeiten“ sollen dann bis zu 20.000
Fußgänger und Radfahrer pro Überweg bewältigt
werden?
Und das Magni-Viertel liegt doch am Hinterausgang, auf gut deutsch „am
Arsch vom ECE-Center“. Na wenigstens liegt die breite und viel
befahrene Georg-Eckert-Straße noch dazwischen. Damit liegt das
Magni-Viertel dann sehr schön abgeschottet durch ECE-Center und
Galeria-Kaufhof (auch hier, der Hinterausgang ist Richtung
Magni-Viertel).
Verträglichkeit
mit innerstädtischem Handel
Bebauung des Schlossparks widerspricht
Zentrenkonzept Einzelhandel
Die Mitglieder der Initiative Innenstadt hatten bis zu den ersten
Pressemeldungen über die vom Oberbürgermeister mit der
ECE-Projektmanagement GmbH & Co. KG geführten
Geheimverhandlungen keinen Anhaltspunkt für die Annahme, dass es
ein städtisches Interesse geben könnte, wie es in der
Vorbemerkung der Entwicklungsvereinbarung vom 24.09.02 behauptet worden
ist. Das Verwunderliche an dieser Interessensbekundung besteht nicht in
der Tatsache, dass sich Braunschweig als Oberzentrum mit
übergeordnetem Versorgungsauftrag durch die Ansiedlung eines
großflächigen Magnetbetriebes sichern und nachhaltig
stabilisieren will. Diese abstrakte Zielformulierung kann richtig und
falsch sein. Das Amt für Stadtentwicklung und Stadtmarketing hat
in der erwähnten Beschlussvorlage vom 20.11.2000 [Fortschreibung
Zentrenkonzept Einzelhandel] der Erkenntnis: „Die Innenstadt
braucht neue Magnete!“ konkret die Richtungsweisung
hinzugefügt: „Die räumlichen Voraussetzungen zu deren
An-siedlungen sind mit den zur Nachnutzung und Neuordnung anstehenden
Bereichen Münz-straße/Schlosspassage, Oberpostdirektion und
„Steinweg-Block“ grundsätzlich gegeben.“ Mehr als verwunderlich
ist die Tatsache, dass sich ein Jahr nach dem Ratsbeschluss über
diese Vorlage ein Interesse, das, wenn man es als „städtisches“
bezeichnen will, wohl nur vom Rat definiert werden kann, darauf richten
soll, ausgerechnet den Schlosspark von Braunschweig zum
Baugrundstück für das ECE-Vorhaben zu bestimmen.
Die Behauptung in der Entwurfbegründung, dass es in der
Fußgängerzone aufgrund der „kleinteiligen Grundstücks-
und Eigentumsverhältnisse mit zum Teil divergierenden
Nutzungsinteressen“ keine Alternativen zum vorgeschlagenen Standort
gebe, werde durch die aktuelle Entwicklung widerlegt. Im übrigen
stünde der Stadt für die nach dem Zentrenkonzept Einzelhandel
„Zur Neuordnung anstehenden“ Bereiche
Münzstraße/Schlosspassage, Oberpostdirektion und
Steinweg-Block das sanierungsrechtliche Instrumentarium zur
Verfügung.
Alle Mitglieder der Initiative Innenstadt können sich auf
schützenswerte private Belange berufen. Wer Leitlinien vorgibt,
mit denen Investitionen in der Kern-City initiiert werden sollen, ist
verpflichtet, das Vertrauen derer zu schützen, die zielkonform
investiert haben und dies weiterhin beabsichtigen. Die
Planungsergebnisse, die nach § 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGB bei der
abwägenden Entscheidung berücksichtigt werden müssen,
stiften dieses Vertrauen und sollen dies nach dem Willen des Rates
auch, weil nur so die Entwicklungsziele der Planung erreicht werden
können. Daraus ergeben sich für die Abwägung Bindungen
und Schranken, über die sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan
schlicht hinwegsetzt.
Städtebaulich-funktionale
Einbindung des ECE-Centers in die Innenstadt wurde nicht untersucht
Zu der wichtigen Frage nach der städtebaulich-funktionalen
Einbindung des Centers in die Innenstadt stellen Junker und Kruse fest,
dass sie sowohl in der Untersuchung von GfK Prisma als auch in dem von
Prof. Ackers zu verantwortenden städtebaulichen Gutachten nur
unzureichend aufgearbeitet ist. Bereits jetzt kann folgendes
festgehalten werden:
„An verschiedenen Stellen der genannten Gutachten wird herausgestellt,
dass sich durch die Lage des neuen Centers, in unmittelbarer Nähe
des heutigen Haupteinkaufsbereichs, eine gute räumliche
Integration in die Innenstadt ergibt. Als Beleg werden die
vielfältigen Möglichkeiten aufgezeigt, eine Anbindung
zwischen den beiden Standorten herzustellen. Diese fachliche
Beurteilung ist allerdings völlig unzureichend: Integration
erfordert zum einen sicherlich die möglichst unmittelbare
Anbindung, zum anderen jedoch und dass in gleichem Maße, das
Einfügen in die stadträumlichen und stadtfunktionalen
Strukturen der gesamten Innenstadt. Hierzu gehören dann Antworten
auf die Fragen, wie sich die innere Struktur der Innenstadt
verändern wird und ob die zu erwartenden Strukturverschiebungen
toleriert werden sollen. Hierzu werden jedoch in den genannten
Gutachten keine belastbaren Aussagen gemacht.
Ackers sieht sich nicht zuständig und behandelt die für die
grundsätzliche Integrationsfrage ohnehin unproblematische Frage
der Mikroeinbindung. GfK Prisma dagegen führt hierzu im
Schlussteil der Untersuchung an, dass diese Frage hochkomplex sei und
umfangreiche Primäruntersuchungen verlange, die jedoch vom
Auftraggeber, der Stadt Braunschweig, nicht abgerufen worden seien,
gleichwohl jedoch vom Auftraggeber für wichtig erachtet
würden. Offensichtlich war die Stadt Braunschweig an diesen
Ereignissen nicht interessiert.“
Die „völlig unzureichende Aufarbeitung einer zentralen
Fragestellung, nämlich nach der Integrationsfähigkeit in den
innerstädtischen Organismus“ sei „um so problematischer, da
inzwischen öffentlich zugängliche Forschungsergebnisse
vorliegen, die auf Braunschweig unmittelbar übertragbar sind und
deren Auswertung und sorgfältige Übertragung nur zu
unerheblichen Mehrkosten geführt hätten“.
Es liegt auf der Hand, dass der Rat im Hinblick auf die Pflicht zur
schützenden Berücksichtigung der privaten Belange unserer
Mandanten [Initiative Innensadt] ein derartiges Ermittlungsdefizit
nicht akzeptieren darf.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf
den Handel sind nicht belastbar abgeschätzt
Das GfK/Prisma-Gutachten darf nicht ernsthaft zur
Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen herangezogen werden,
da es von ECE finanziert ist. Eine neutrale Bewertung kann deshalb
ausgeschlossen werden.
Nicht ausreichend gewürdigt wird der eintretende Bevölkerungsrückgang. Bis
zum Jahr 2020 wird die Einwohnerzahl in Südostniedersachsen um
100.000 Menschen zurückgehen.
Überhaupt nicht gewürdigt wird die Zunahme des Internet-Handels.
Bereits heute wird ein nicht unerheblicher Teil der Einkäufe
online getätigt. Die Umsätze im Internet werden in den
nächsten Jahren weiterhin drastisch zunehmen. Durch
Vergrößerung der Gruppe der Internet-Nutzer (die
Internet-Kompetenz nahm in allen Bevölkerungsschichten in den
vergangenen Jahren rasant zu), Verbesserung der Bandbreiten und einer
erheblichen Erweiterung des Angebots und des Services. Die Umsätze
bei eBay und amazon wachsen jährlich im zweistelligen Bereich
(letztes Quartalsergebnis Amazon: 80% Umsatzsteigerung in Deutschland).
Dies darf nicht ignoriert werden und wird selbstverständlich zu
einer deutlichen Umsatzreduzierung auch für den Braunschweiger
Einzelhandel führen.
Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren
Verkaufsflächen in Braunschweigs Innenstadt fehlen. Langfristig
gesehen ist der Bau des ECE-Centers wirtschaftlich für die Stadt
von Schaden. Er sollte deshalb unterbleiben.
Schloss
Es ist unbekannt, wie der Bau mit den
Schlossfassaden konkret genutzt werden soll
Das rekonstruierte Schloss soll nach Willen der
CDU/FDP–Mehrheitsfraktion im Rat der Stadt keine kommerzielle, sondern
eine hochwertige kulturelle Nutzung erhalten. Nach Beschlüssen des
Kultur- und des Verwaltungsausschusses sollen diesbezüglich mit
ECE Anmietungsverhandlungen geführt werden. Das Ergebnis dieser
Anmietungsverhandlungen ist mir bis heute nicht bekannt.
In der Begründung [zum Bebauungsplan] heißt es zur
Schlossrekonstruktion: „Hier sollen, zu den öffentlichen
Platzflächen hin orientiert, insbesondere öffentliche
Kultureinrichtungen, wie z. B. Bibliothek, Kulturinstitut und
Stadtarchiv untergebracht werden, darüber hinaus andere
Verwaltungs- und Büroflächen. Ferner sollen in den
rückwärtigen Bereichen des Erdgeschosses und des ersten
Obergeschosses Einzelhandelsnutzungen untergebracht werden. Dieser
Baukörper wird mit dem Einkaufszentrum verbunden durch eine
zweigeschossige Halle mit Glasdach im Bereich des ehemaligen Innenhofes
des Residenzschlosses.“
Dabei stoße ich dann zeitgleich auf den Artikel in der
Braunschweiger Zeitung vom 20.04.2004: „Allerdings wird im zentralen
Eingangsbereich Verkaufsfläche den Schlossgrundriss schneiden.“
Im Ergebnis muss ich daher festhalten, dass nunmehr im Schloss
ebenfalls eine Einkaufsmall mit Verkaufsräumen errichtet wird und
in nicht geklärtem Umfang Räume von der Stadt für
kulturelle Nutzungen angemietet werden sollen, wobei die
Anmietbedingungen noch völlig unbekannt sind. Offensichtlich soll
doch, entgegen der Bewerbungsschrift zur Kulturhauptstadt, keine
„Raum-, Lage-, Umriss-, Volumen- und Materialoriginalrekonstruktion“
erfolgen. Ich bin der Ansicht, dass die in der Bewerbung verheimlichte
Vermischung zwischen Verkaufsflächen und „Schlossräumen“
für das Ansehen der Stadt Braunschweig einen schweren Schaden
herbeiführen wird.
Warum schenkt die Stadt ECE die
Schlossfassaden?
Warum schenkt die Stadt ECE die Schlossfassade, die sie doch selbst
bezahlt? Könnte die Stadt nicht, wenn sie das "Schloss" ohnehin zu
ca. 90 % auf Dauer mieten will, stattdessen mit ECE vereinbaren, dass
sie (die Stadt) Eigentümerin des "Schlosses" wird, ECE nur
Eigentümer des rückwärtigen "Neubaues"? (ECE kann sich
dann ja Flächen im "Schloss" mieten.) Das müsste doch
finanziell letztlich auf das gleiche hinauslaufen, wäre aber doch
gerechter, weil dann prestigeträchtige Eigentümer der
Attraktion "Schlossfassade" derjenige wäre, der sie auch bezahlt
hat: Die Stadt, und d. h.: wir!
Oder will ECE eben auf dieses prestigeträchtige Eigentum nicht
verzichten? Warum finanziert dann die Stadt überhaupt diese
für ECE äußerst werbewirksame Fassade? Warum sagt sie
nicht: "Wenn du, ECE, der Eigentümer des 'Schlosses' sein willst
und damit werben willst, dass du es für die Braunschweiger erbaut
und bezahlt hast, dann zahle die Schlossfassade auch wirklich - d. h.:
zusätzlich zum Schlossparkgrundstück."
Braunschweiger Geschichte könnte kommerziell ausgeschlachtet werden
Die Stadt will nicht, dass sich Schloss und Kaufhaus allzu eng
verquicken. Sie will beides entkoppeln (deshalb die Kulturinstitute
...) ECE dagegen wird genau gegenteilige Interessen haben - ein
Schloss-Kaufhaus ist so schön werbewirksam.
Wird ECE in seiner Werbung nicht versuchen, seine Schloss-Arkaden als
eine untrennbare Einheit mit dem "Schloss" als krönendem
Wahrzeichen darzustellen? Wird ECE nicht beste Karten haben, diese
Verbindung entgegen den Intentionen der Stadt fest im Bewusstsein der
Bevölkerung zu verankern, weil
1. Neubau und "Schloss" einen zusammenhängenden Baukörper
bilden, der von der sonstigen Bebauung abgegrenzt ist und weil
2. ECE mit Recht von seinem "Schloss" sprechen kann (es gehört ihm
ja schließlich) und weil
3. der zentrale "Schloss"-Eingang zugleich auch Haupteingang des ECE
sein wird?
Ich fürchte zum Beispiel eine ECE-Anzeige folgender Art: Oben die
Abbildung des "Schlosses" und darunter ungefähr diese
Bildunterschrift: "Das original Braunschweiger Residenzschloss, unser
Eigentum, Wahrzeichen und Haupteingang unserer Schlossarkaden, in dem
höfische Kultur und Einkaufskultur eine hochwertige Symbiose
eingehen."
Sieht die Stadt kein Problem darin, dass der ECE-Vertrag es einem
hochkommerziellen und meinungsmächtigen Investor erlauben wird,
auf solche oder andere Art das "Schloss" zum selbstverständlichen
Teil eines Ganzen zu degradieren, in dem sein Kaufhaus der
charaktergebende Hausherr ist? Und weiter: Sieht die Stadt die Gefahr,
dass ECE sich über das Eigentum am "Schloss" (ein Gebäude
höchsten Symbolwertes, wenn man sich daraufhin verabredet, es als
die originalgetreue Rekonstruktion des Braunschweiger Residenzschlosses
anzusehen) psychologisch 'irgendwie' auch das Eigentum an der damit
verknüpften Braunschweiger Landes- und Kulturgeschichte erwirbt
und diesen Umstand für sich werbeträchtig ausnutzen
könnte
Vereinnahmung der Kulturinstitute
durch ECE
Die Stadt versucht, das "Schloss" dadurch vom Kaufhaus abzukoppeln,
dass sie darin mit Kulturinstituten einzieht. Besteht nicht die Gefahr,
dass diese Entkopplung nicht gelingen wird und also die Bücherei
etc. als Einliegerinstitute im Schlossarkadenkomplex aufgefasst und von
ECE entsprechend vereinnahmt werden könnten? (à la "die
Schlossarkaden sind mehr als ein hochwertiges Kaufhaus wir von ECE
rechnen es uns zur Ehre an, dass die Braunschweiger Kultur Gast in
unserem Schloss ist - die Schlossarkaden: Stadtkultur und Kaufkultur in
glücklicher Symbiose, das Ganze Braunschweig unter einem Dach")
Die Bücherei in den "Schlossarkaden"? Werde ich mich nicht schon
im Vorfeld durch hochkommerzialisiertes Gebiet bewegen müssen,
weil ECE auf den dem "Schloss" vorgelagerten Freiflächen 'Events'
veranstaltet? Und wenn ich auf das "Schloss" zugehe: werde ich bei
seinem Anblick vergessen können, dass es das Eigentum und
Wahrzeichen der Kommerzmaschine "Schlossarkaden" ist? Und wenn ich dann
über ein Schlossseitenportal in die Bücherei gelangen
dürfte, könnte ich mich da des Eindrucks erwehren der
generös geduldete Gast des ECE-Schlossherren sein?
Erhöhen die ursprünglich nicht im ECE-Center vorgesehenen
Kulturinstitute nicht durch ihr Renomee und den ihnen geltenden
Publikumsverkehr die Sogkraft des ECE-Centers über das
zunächst vorgesehene Maß hinaus? Wird es dadurch der alten
Innenstadt noch schwerer gemacht sich gegen die "neue Mitte
Braunschweigs" zu behaupten?
Das Deutsche Haus hat unter Berufung auf eventuelle Interessenkonflikte
mit ECE, mit dem sie einen Vertrag hätten, der Initiative
Innenstadt untersagt, weiterhin in seinen Räumlichkeiten zu tagen.
Es stellt sich mir angesichts so eines Vorfalls die Frage, wieweit die
geistige Unabhängigkeit der Kulturinstitute im speziellen und der
Stadt im allgemeinen noch in jedem Fall gewährleistet ist, wenn
sich die Stadt dergestalt wie beabsichtigt in eine vertraglichen
Abhängigkeit von ECE begibt. (Ich fürchte dabei weniger
direkte Interventionen von ECE als vielmehr vorauseilenden Gehorsam,
sowie es ja auch beim Deutschen Haus der Fall war.)
Keine
Berücksichtigung historischer Bezüge
Auf jeden Fall aber konterkariert die geplante Bebauung des
östlichen Schlossparkteiles mit einem Einkaufscenter, die in der
Begründung genannte „Berücksichtigung historischer
Bezüge“ massiv. Seit der Erbauung des ersten Schlosses am Anfang
des 18. Jahrhunderts war der, von der Bohlwegfront aus gesehen
hintenliegende Grundstücksteil niemals mit Nennenswertem bebaut,
sondern immer Freifläche.
Einige wenige noch vorhandene Bäume entstammen dieser Zeit. Die
fehlende gärtnerische Ausgestaltung im Sinne eines aufwendigen
Barock- oder Landschaftsgarten darf nicht darüber
hinwegtäuschen, dass mit der massiven Überbauung dieses
Areals eine mehrere Jahrhunderte alte
städtebauliche Tradition durchbrochen und in das Gegenteil verkehrt
wird.
Historisch gesehen mag der Wiederaufbau des Schlosses bzw. seiner
Fassade, wenn auch verkleinert und standortverschoben, eine gewisse
Bebauungstradition aufgreifen,
der Bau des Einkaufscenters hingegen tut dies mit Sicherheit nicht – im
Gegenteil – es zerstört sie unwiederbringlich.
Rechtliches
Der Bebauungsplan ist nicht
abwägungsreif
Als planerische Grundlage für die nähere Festlegung der
Zulässigkeit des Vorhabens dient der Vorhaben- und
Erschließungsplan (VEP) des Vorhabenträgers, den dieser mit
der Gemeinde abgestimmt haben muss. Da die Abgestimmtheit des VEP
gesetzliche Anwendungsvoraussetzung für das Instrument des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist, steht dieser nur zur
Verfügung, wenn die Abstimmung zwischen dem Vorhabenträger
und der Gemeinde auch tatsächlich erfolgt und abgeschlossen ist.
Ob und wann dieser Abschluss erreicht ist, muss nach Maßgabe des
konkreten Abstimmungsbedarfs von Fall zu Fall geprüft werden.
Weil bei der planungsrechtlichen Beurteilung eines Vorhabens nicht nur
über dessen Baukörper zu befinden ist, sondern stets auch
über die geplante Nutzung, kann aber von einer abgeschlossenen
Abstimmung erst gesprochen werden, wenn zwischen dem
Vorhabenträger und der Gemeinde auch Einvernehmen über die
künftige Nutzung der baulichen Anlage besteht.
Bis heute ist die künftige Nutzung in dem Teil der baulichen
Anlage, ohne den das ECE-Projekt von Anfang an chancenlos war,
ungeklärt. Kein Bürger in Braunschweig weiß heute, wo
künftig das Einkaufszentrum beginnen soll. Dabei handelt es sich
nicht um eine belanglose Nebenfrage, von der angenommen werden darf,
dass sie die Bürger nicht interessiert. [siehe auch Einwohnerfrage
von M. Witte]
Es ist offenkundig: Für die Meinungsbildung der Bürger
hat die Nutzungsfrage eminente Bedeutung. Deshalb kann von einer
hinreichend bestimmten, beurteilungsreifen Vorhabenplanung keine Rede
sein. Die erste Funktion, die mit der Bürgerbeteiligung
erfüllt werden soll, die Informationsfunktion kann nicht
verwirklicht werden. [...] Dies wird offenbar selbst vor den
Mitgliedern des Rates geheimgehalten. [siehe auch Einwohnerfrage
von M.
Witte]
Da nicht davon ausgeangen werden kann, dass ECE der Stadt die
„Schlossräume“ auf ewig kostenfrei zur Verfügung stellen
will, ist dieses Unternehmen solange nicht in der Lage, sich zur
Unterbringung öffentlicher Kultureinrichtungen zu verpflichten,
wie der Rat der Stadt Braunschweig die dafür erforderlichen
Entscheidungen z. B. über den Abschluss eines Mietvertrags – nicht
getroffen hat.
Dem kann nicht entgegengehalten werden, es sei ausreichend, wenn die
Ratsentscheidung darüber erst nach dem Satzungsbeschluss gefasst
werde.
Wer so argumentiert, unterstellt zu einem Zeitpunkt
Entscheidungsergebnisse, in dem noch nicht einmal die wichtigsten
Vertragsbedingungen diskutiert werden konnten (Vertragslaufzeit,
Kündigungsmöglichkeit, Mietzins, Flächenbedarf usw.).
In Wahrnehmung der demokratischen Funktion der Bürgerbeteiligung
wollen sich die Mitglieder der Innenstadtinitiative wie viele andere
Bürgerinnen und Bürger in Braunschweig auch an dieser
Diskussion beteiligen und auf die Entscheidungen Einfluss nehmen.
[ ... ]
- profane Verkaufsflächen will im Schloss – außer ECE –
niemand;
- Realisten, die das Projekt um jeden Preis verwirklicht sehen
wollen, schicken sich an, die Kröte einer Kreuzung zwischen
Mallbereich und Kultur zu schlucken;
- über die Forderungen von ECE kann nur gerätselt werden;
- wie die leeren Kassen gefüllt werden können, um die
ECE-Forderungen bezahlen zu können, ist bislang nicht diskutiert
worden.
- eine öffentliche Diskussion der naheliegenden Frage, ob in
der gegenwärtigen Haushaltssituation die Finanzmittel nicht
für die Bewältigung dringlicherer Aufgaben benötigt
werden, konnte noch nicht in Gang kommen.
Damit zeigt sich:
Es ist eine Planung zur Offenlegung gebracht worden für ein
Vorhaben, das die Bürger wegen seiner Unbestimmtheit nicht
beurteilen können und zu dessen Durchführung sich ECE nicht
verpflichten kann, weil hierfür die Grundlage fehlt, die
verbindlich abgestimmte Nutzung im sogenannten „Schlossbau“.
Wenn noch nicht einmal die verantwortlichen Entscheidungsträger im
Rat wissen, wie bei dem Vorhaben, dessen Zulässigkeit sie
bestimmen sollen, für den entscheidenden Bauteil die
zulässige Nutzung festgelegt werden soll, kann
mitwirkungswilligen, verantwortungsbewussten Bürgern nicht
zugemutet werden, sich mit Andeutungen über geheimgehaltene
Schubladenpläne, mit vollmundigen Ankündigungen aus
Pressekonferenzen und pathetischen Werbebotschaften auseinander zu
setzen.
Der Rat wird entscheiden müssen, ob er die
Bedingungen von ECE
für eine kulturelle Mitnutzung des kommerziell genutzten
Schlossbaus akzeptieren und beschließen will, die
Vorhabenplanung, die erst dann als mit der Stadt Braunschweig
abgestimmt und von ECE durchführbar angesehen werden kann, offen
zu legen. Dann erst werden die Bürgerinnen und Bürger von
Braunschweig sich ausreichend informieren und beurteilen können,
was sie von dieser Vorhabenplanung erwarten können und ob es
verantwortet werden kann, dafür den Schlosspark zu opfern.
[komplette Eingaben]
http://www.schlosspark-braunschweig.de