Eingaben gegen den Bebauungsplan IN220  —  Zusammenfassung
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Im Folgenden sind die Inhalte einiger Anregungen und Bedenken, die dem Forum für den Erhalt des Schlossparks vorliegen, zusammengefasst. Die vorliegende Zusammenfassung berücksichtigt 10 von mehr als 300 Eingaben.

Alle nicht in Fettdruck und nicht in eckige Klammern gesetzten Textpassagen sind unveränderte Bestandteile von eingereichten Anregungen. [Erläuterungen sind in eckige Klammern gesetzt.]



Umwelt

Aus Gründen des Luftaustausches und damit der Klimahygiene muss der Schlosspark erhalten bleiben

Nicht erkannt und damit entscheidungsrelevant nicht gewürdigt wird die zukünftige globale klimatische Entwicklung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Innenstadt. Es ist absolut unverständlich, dass die zahlreichen klimatologisch-prognostischen Erkenntnisse über die Erwärmung der Erde und deren Auswirkungen in den urbanen Bereichen keine Berücksichtigung im Umweltbericht und damit bei der Entscheidungsfindung des Rates gefunden haben.

Mit der umfassende Bebauung des Schlossparks würde der „öko-klimatische Arm“, der aus dem grünen Gürtel der Wallanlagen in die Innenstadt hineinragt und damit von grundlegender stadtökologisch- und klimatischer Bedeutung ist, unwiderruflich zerstört. Während weltweit unzählige Kommunen seit etwa 20 Jahren aus ökologischen und klimahygienische Gründen versuchen, die Innenstadtbereiche über „grüne Schleusen“ zu öffnen und grüne Freiräume zu schaffen, will die Stadt Braunschweig im einzigen großflächigen Grünbereich der Innenstadt fast lückenlos eine Welt in Stahl, Beton und Glas schaffen und damit das innenstädtische Klima nachhaltig negativ beeinflussen.

Die vorgesehenen Baumaßnahmen widersprechen wissenschaftlichen Erkenntnissen und die damit begründeten internationalen Bestrebungen große Städte durch Grünzonen zu klimatisieren. Dieses vor allem vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Klimawandels. Das Deutsche Institut für Urbanistik fragt, wie Kommunen nachhaltig Schaden abwenden können, wenn die erwarteten Klimaveränderungen eintreten. Auch dieses Institut stellt Schäden aus guten Gründen schon nicht mehr in Frage. Könnte es sein, dass in der Stadt Braunschweig die negativen Auswirkungen der Schlossparkbebauung aufgrund von eitlen und karriereorientierten Eigeninteressen bewusst nicht zur Kenntnis genommen werden?

Die Stadt Braunschweig ist in der hervorragenden Lage nicht nur einen Grüngürtel um die Innenstadt, sondern auch einen Schlosspark zu besitzen, der an den Grüngürtel angebunden ist (s. Punkt 7.3.5 im Umweltbericht). Dieser klimahygienische Standortvorteil muss erhalten bleiben, um auch zukünftig unter sich abzeichnenden verschärften innerstädtischen Klimabedingungen umweltschädliche Stäube zu filtern bzw. abzuführen und um einen raschen temperatur- und feuchtigkeitsklimatischen Ausgleich zu schaffen, deren Notwendigkeit auch im Umweltbericht genannt wird. In der Wissenschaft ist die Notwendigkeit dieses Ausgleichs unbestritten. Die von der Stadt vorgesehene Ausgleichsmaßnahme kann der Verlust „klimaökologischer Wohlfahrtswirkung“, wie aus dem Umweltbericht hervorgeht (Seite 33) nicht ersetzen. Das heißt, die Bürger der Stadt haben bei Realisierung des Bauvorhabens unwiderbringlich mit einem Wohlfahrtsverlust zu rechnen. Dieser Wohlfahrtsverlust wird sich aufgrund des sich abzeichnenden Klimawandels deutlich zunehmen.

Die angebotenen „Quadratplatanen“ und die mit Kletterpflanzen bewachsenen Fassaden, haben nichts mit ökologischer Ausgleichsmaßnahme zu tun; sie haben eher Alibifunktion, die darauf hindeutet, dass die Planer von den eignen Entwürfen nicht überzeugt sind. In Fachkreisen spricht man bei der Einplanung von Rankgewächsen von „Architektentrost“, in satirischen Kreisen von „Pinschergrün“. Gleichwohl können Rankgewächse im urbanen Bereich, sofern sie gepflegt und die richtigen Arten gewählt werden, einen klimahygienischen Wert haben.

Der Beschluss des Rates der Stadt unter Federführung des OB Dr. Hoffmann den Schlosspark zu bebauen, widerspricht den wesentlichen wissenschaftlichen Studien zur Stadthygiene im Allgemeinen und im Speziellen und orientiert sich in keiner Weise an dem Umweltbericht über das Bauvorhaben (s. 7.3.5 im Umweltbericht), das den negativen Einfluss im Falle einer Schlossparkbebauung zwar bestätigt, jedoch nicht ausreichend würdigt. Der Beschluss des Rates ist daher mit den Bürgerinteressen weder derzeit und schon gar nicht langfristig zu vereinbaren.


Schlosspark ist Lebensraum für Pflanzen und Tiere

Sachkundige Biologen betonen die grundsätzliche Übereinstimmung in Struktur und Funktion zwischen urbanen und natürlichen Ökosystemen. Untersuchungen aus Berlin belegen, dass Parkanlagen innerhalb eines Stadtgebietes Relikte naturnaher Waldvegetation enthalten. Grünanlagen sind potenzielle Refugien für Arten, die vom Aussterben bedroht sind! Das gilt nicht nur für die geschützten und besonders auffälligen drei Fledermausarten (Seite 36 Umweltbericht), die im Schlosspark vorkommen. Mangelnde Untersuchungen und damit fehlende Erkenntnisse belegen nicht das Nichtvorkommen auch anderer schützenswerter Arten und kleinflächiger schützenswerter Biotopstrukturen.


Grenzwerte für besonders gesundheitsschädliche Feinstäube können nicht eingehalten werden

Die Grenzwerte für Feinstäube nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie, die Anfang 2005 in Kraft tritt, wurden am Bohlweg in den letzten Jahren regelmäßig überschritten. Tendenz steigend. Nach Bau der Schloss-Arkaden könnte die EU-Richtlinie nur mit drastischen Fahrverboten eingehalten werden. Die Bebauung des Schlossparks mit einen Einkaufszentrum verschlechtert die Situation am Bohlweg doppelt: 1. Durch Wegfall der Kältesenke Schlosspark. 2. Durch die Zunahme des Verkehrs.


Auswirkungen auf die Gesundheit werden im Umweltbericht nicht analysiert

[Liest man den Umweltbericht], stößt man auf die erstaunliche Tatsache, dass bei der Betrachtung der Auswirkungen auf das „Schutzgut Mensch“ (7.4.1) [...] mit keinem Wort auf die Frage eingegangen worden ist, was es für die Gesundheit der im Umfeld des Schlossparks wohnenden und arbeitenden Menschen bedeutet, wenn „im Bereich des bestehenden Schlossparks Freiräume mit Bedeutung für das Klima verloren gehen“ (vgl. Umweltbericht Ziffer 7.9 „Zusammenfassung des Umweltberichtes“) und es zu Temperaturerhöhungen in dem „zusammenhängenden und stark überwärmten Innenstadtbereich“ kommt, wie dies in der GEO-NET Analyse prognostiziert worden ist.

Aus ärztlicher Sicht ist in einer Eingabe vom 06.04.2004 dazu folgendes ausgeführt worden:

„Laut Gutachten wird sich die Temperatur in der Innenstadt nach Wegfall der Grünfläche Schlosspark um bis zu 3 Grad C erhöhen. Schon ein mittelwarmer Sommer würde dann in der Braunschweiger Innenstadt bei disponierten Menschen (Kinder, ältere Personen, Personen mit Herz-/Kreislauferkrankungen) regelmäßig zu Auswirkungen führen wie wir sie im letzten sehr heißen Sommer beobachten mussten: Exsikkosse Hypovolämie, hypertose Kriesen, Zunahme der Herzinsofizienzen und schließlich auch Kreislaufversagen. Zusätzlich wird das schon oben beschriebene erhöhte Verkehrsaufkommen mit den entsprechenden Emissionen zu einer verstärkten Belastung der Personen mit Atemwegserkrankungen führen. In diesem Zusammenhang vermisse ich gutachterliche Aussagen zu der zu erwartenden Ozonbelastung. Ich fordere ein Gutachten zu den gesundheitlichen Auswirkungen der prognostizierten und auch der noch nicht beachteten Umweltveränderungen Klima, Immissionen, Lärm, Ozon."

Ein Umweltbericht mit Aussagen über „Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch“, in denen kein Wort über gesundheitliche Auswirkungen für die wohnenden und arbeitenden Menschen in der Umgebung des Planvorhabens zu lesen ist, verfehlt seinen Zweck.

Er verschweigt den Entscheidungsträgern Folgewirkungen der vorgesehenen Planungsentscheidungen, die einen Belang beeinträchtigen, dem unter allen Belangen, die in der Abwägung gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind, das höchste Gewicht zukommt: dem öffentlichen und privaten Belang, in der Bauleitplanung die Gesundheit der Menschen zu schützen und für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Sorge zu tragen.




Verkehr

Im ECE-Center fehlen Parkplätze

In der Schlossparktiefgarage und auf dem Parkplatz „Am Schlossgarten“ sind derzeit gegen 1160 öffentliche Parkplätze eingerichtet. Der Gutachter der Verträglichkeitsstudie (GfK-Prisma, S. 22) ging für sein Gutachten von einer „Verdoppelung“ der in diesem Bereich bestehenden Parkplätze aus.

Als Richtwerte für den notwendigen Stellplatzbedarf nennt die niedersächsische Bauordnung für Einkaufszentren 1 Einstellplatz je 10-20 qm neu eingerichteter Verkaufsfläche. Für 30.000 qm Verkaufsfläche allein ergäbe sich also gemäß Bauordnung ein notwendiger Bedarf von 1500 bis 3000 Stellplätzen für die neue Einrichtung. Dazu kommt der notwendige Bedarf an Stellplätzen für 3.500 qm geplante Restaurations- und Dienstleistungsbetriebe, sowie – gegen 10.000 qm? – für Bibliotheken, Archive, Museen und standesamtliche Einrichtungen. Grund für die Ansiedlung sei deren – weit über die Grenzen der Stadt hinausreichende -  „überörtliche Bedeutung“ der Handels- und Kultureinrichtungen, was einen dieser Bedeutung entsprechenden Stellplatzbedarf zur Folge hätte.

Geplant sind für die neuen Einrichtungen aber nicht weit über 1.000, sondern lediglich 370-470 zusätzliche Stellplätze im Schlossparkareal.

730 öffentliche Parkplätze, die bisher vor allem umliegende und anliegende Einzelhandelsflächen mit erheblicher Kaufkraft versorgen, werden rückgebaut und entfallen. Nominell werden sie über das Center hin verlagert. Dies stellt eine Vorteilsgewährung zugunsten der ECE und zulasten der alten Einkaufslagen dar: Zusätzlich zur „Bohlwegbarriere“ wird noch eine „ECE-Barriere“ zwischen die über das Zentrum verlagerten Parkplätze und die alten Einkaufslagen aufgebaut.

Dabei ist der notwendige Stellplatzbedarf für die neu eingerichteten Flächen durch die Parkplätze über dem Center noch nicht gedeckt. Aus diesem Grund und aufgrund günstiger direkter Centeranbindung hat es die Planung so eingerichtet, dass auch die verbleibenden ca. 420 Parkplätze in der Schlossparktiefgarage aufgrund ihrer Lage vornehmlich das Center bedienen werden.

Dem betroffenen Einzelhandel innerhalb der Kerntangenten werden die bestehenden öffentlichen Parkplätze am östlichen Haupteingangstor zur City weitgehend genommen, zugunsten der geplanten ECE-Ansiedlung.
Den „Schloss-Arkaden“ wird es von der Planung so eingerichtet, dass sie dem bestehenden Einzelhandel über die Parkplätze auch die Kaufkraft „abgraben“ kann. Für den betroffenen Braunschweiger Einzelhandel ist diese ECE-fürsorgliche, aber für den Bestand vernichtende Parkraumplanung nicht akzeptabel.


Konkrete Aussagen über Stellplätze für Fahrräder fehlen

Das Verkehrsgutachten geht an Normalwerktagen (Montag - Freitag) von 3.000 Besuchern aus, die mit dem Fahrrad anreisen. An Spitzentagen, wie an Samstagen und zur Vorweihnachtszeit dürfte dieser Wert auch auf über 5.000 ansteigen. Bei einer angenommenen Verweildauer von 1,5 Stunden im Center und den angrenzenden Bereichen und einer Anreise in den Spitzenstunden von 10 % pro Stunde, ergibt sich ein Bedarf von etwa 450 (Normalwerktag) bzw. 750 (Spitzentage) Fahrradabstellplätzen.

Für Fahrradabstellplätze kann je nach Bauform mit einem Platzbedarf von 2,0 - 3,2 m2 pro Fahrrad gerechnet werden Daraus folgt ein Platzbedarf von (450 x 2 =) 900 qm bis (750 x 3,2 =) 2.400 qm. Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan IN 220 wird auf S. 12 nur darauf verwiesen, dass im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Fußgänger“ die Fahrradabstellanlagen integriert werden. „Konkrete Aussagen werden entsprechend der Ergebnisse des Freiflächenwettbewerbes in den Entwurf einfließen.“ Zur Zeit kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, ob die erforderliche Fläche für Fahrradabstellanlagen geplant und realisiert werden wird.


Verkehrsaufkommen wurde zu gering prognositiziert

Die Prognosen würdigen nicht ausreichend die Zunahme des Individualverkehrs aufgrund des ECE-Centers. Insbesondere erfolgt keine hinreichende Betrachtung der Schadstoffemissionen an Tagen mit besonders hohem Kundenverkehr. Nicht ausreichend betrachtet wird des weiteren der Parksuchverkehr. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Großteil der Autofahrer auf direktem Weg unbesetzte Parkhäuser ansteuert. Vielmehr werden viele Kaufhausbesucher nach kostenlosen Parkplätzen in an das ECE-Center grenzenden Wohngebieten Ausschau halten.

Der Bebauungsplan gibt keinen präzisen Aufschluss darüber, welche kulturellen Einrichtungen in der Schlossrekonstruktion untergebracht werden. Der Verkehr, der aus den Besuchern dieser kulturellen Einrichtungen resultiert, wird daher auch nicht prognostiziert. Die Prognose ist deshalb zu niedrig gegriffen.


Trennwirkung Bohlweg

Jetzt nehmen wir mal wieder einfach an, dass das mit dem Verkehr schon irgendwie klappen wird. Dann wird ja immer wieder behauptet, dass der Bohlweg aufgewertet wird und auch die Trennwirkung abgebaut wird. Das Gitter ist bereits heute abgebaut. Und? Ist die Trennwirkung wesentlich geringer? Also das Gitter war nicht gerade der Hammer.

Aber die Verkehrsbelastung nimmt doch ab? Falsch. Wenn das Jahr 2010 betrachtet wird, erhöht sich die Verkehrsbelastung selbst nach den Zahlen des Gutachters. Und wenn die RegioStadtBahn nicht oder nur „geschrumpft“ in Betrieb geht [...], dann erhöht sich der Verkehr auf dem Bohlweg nochmals um mindestens 2.200 Fahrten (über 10 %). Hinzu kommen noch Massen von querenden Fußgängern. Das wird doch einen Dauerstau ergeben.

Aber es werden doch neue Aufstellflächen geschaffen, mit Bäumen und Büschen? Das ist zwar nicht falsch, aber die große Breite (Entfernung) und die Verkehrsbelastung der Verkehrsachse Bohlweg bleibt bestehen. Außerdem erzeugen die Bäume und Büsche eine neue optische Trennwirkung, siehe Lange Straße bei MediaMarkt. Ein Überqueren wird also nur auf den gesicherten Überwegen möglich sein.

Aber es werden doch auch neue Fußgängerüberwege geschaffen. Das ist zwar nicht falsch. Dann müsste aber bereits heute die „Trennung“ von Galeria Kaufhof und des Magni-Viertels von der Innenstadt auch verschwunden sein, denn dort sind zwei neue Überwege eingerichtet worden. Galeria Kaufhof liegt aber weiterhin recht abgetrennt von der Innenstadt. Außerdem wird der normale Fußgänger oder Kunde, also kein sehr schneller Geher, nicht „in einem Rutsch“, sondern jede Fahrbahnrichtung einzeln überqueren müssen. Im ungünstigsten Fall sind dieses dann fast drei Minuten. Fast drei Minuten, Warten - Gehen - Warten - Gehen, um von der einen Seite des Bohlwegs auf die andere Seite zu kommen. Und das für rd. 35 m! Wäre der Bohlweg Fußgängerzone würden für diese 35 m etwa 12 Sekunden benötigt werden. Das ist doch fast wie die zwei Königskinder, die nicht zueinander kommen konnten.
Bezogen auf Strecke „Ausgang ECE-Center - Eingang Geschäft auf westlicher Bohlwegseite“ besteht damit eine Trennung von über 4 Minuten. Vom „Innenstadteingang“ Kleine Burg oder Vor der Burg will ich hier erst gar nicht sprechen. Das ist dann ja fast schon „unendlich“ weit.

Oder anders ausgedrückt: Wenn eine rote Ampel als geschlossene Schranke betrachtet wird, dann ist die Schranke pro Stunde oft nur 14 Minuten geöffnet, also 46 Minuten geschlossen. Das ist eine starke Trennung. Der Überweg Galeria Kaufhof - (Georg-Eckert-Str.) - ECE-Center ist sogar nur 4,24 Minuten/Stunde geöffnet, also 55,76 Minuten geschlossen. Mit diesen „Öffnungszeiten“ sollen dann bis zu 20.000 Fußgänger und Radfahrer pro Überweg bewältigt werden?

Und das Magni-Viertel liegt doch am Hinterausgang, auf gut deutsch „am Arsch vom ECE-Center“. Na wenigstens liegt die breite und viel befahrene Georg-Eckert-Straße noch dazwischen. Damit liegt das Magni-Viertel dann sehr schön abgeschottet durch ECE-Center und Galeria-Kaufhof (auch hier, der Hinterausgang ist Richtung Magni-Viertel).



Verträglichkeit mit innerstädtischem Handel

Bebauung des Schlossparks widerspricht Zentrenkonzept Einzelhandel

Die Mitglieder der Initiative Innenstadt hatten bis zu den ersten Pressemeldungen über die vom Oberbürgermeister mit der ECE-Projektmanagement GmbH & Co. KG  geführten Geheimverhandlungen keinen Anhaltspunkt für die Annahme, dass es ein städtisches Interesse geben könnte, wie es in der Vorbemerkung der Entwicklungsvereinbarung vom 24.09.02 behauptet worden ist. Das Verwunderliche an dieser Interessensbekundung besteht nicht in der Tatsache, dass sich Braunschweig als Oberzentrum mit übergeordnetem Versorgungsauftrag durch die Ansiedlung eines großflächigen Magnetbetriebes sichern und nachhaltig stabilisieren will. Diese abstrakte Zielformulierung kann richtig und falsch sein. Das Amt für Stadtentwicklung und Stadtmarketing hat in der erwähnten Beschlussvorlage vom 20.11.2000 [Fortschreibung Zentrenkonzept Einzelhandel] der Erkenntnis:  „Die Innenstadt braucht neue Magnete!“ konkret die Richtungsweisung hinzugefügt:  „Die räumlichen Voraussetzungen zu deren An-siedlungen sind mit den zur Nachnutzung und Neuordnung anstehenden Bereichen Münz-straße/Schlosspassage, Oberpostdirektion und „Steinweg-Block“ grundsätzlich gegeben.“ Mehr als verwunderlich ist die Tatsache, dass sich ein Jahr nach dem Ratsbeschluss über diese Vorlage ein Interesse, das, wenn man es als „städtisches“ bezeichnen will, wohl nur vom Rat definiert werden kann, darauf richten soll, ausgerechnet den Schlosspark von Braunschweig zum Baugrundstück für das ECE-Vorhaben zu bestimmen.

Die Behauptung in der Entwurfbegründung, dass es in der Fußgängerzone aufgrund der „kleinteiligen Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse mit zum Teil divergierenden Nutzungsinteressen“ keine Alternativen zum vorgeschlagenen Standort gebe, werde durch die aktuelle Entwicklung widerlegt. Im übrigen stünde der Stadt für die nach dem Zentrenkonzept Einzelhandel „Zur Neuordnung anstehenden“ Bereiche Münzstraße/Schlosspassage, Oberpostdirektion und Steinweg-Block das sanierungsrechtliche Instrumentarium zur Verfügung.

Alle Mitglieder der Initiative Innenstadt können sich auf schützenswerte private Belange berufen. Wer Leitlinien vorgibt, mit denen Investitionen in der Kern-City initiiert werden sollen, ist verpflichtet, das Vertrauen derer zu schützen, die zielkonform investiert haben und dies weiterhin beabsichtigen. Die Planungsergebnisse, die nach § 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGB bei der abwägenden Entscheidung berücksichtigt werden müssen, stiften dieses Vertrauen und sollen dies nach dem Willen des Rates auch, weil nur so die Entwicklungsziele der Planung erreicht werden können. Daraus ergeben sich für die Abwägung Bindungen und Schranken, über die sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan schlicht hinwegsetzt.


Städtebaulich-funktionale Einbindung des ECE-Centers in die Innenstadt wurde nicht untersucht

Zu der wichtigen Frage nach der städtebaulich-funktionalen Einbindung des Centers in die Innenstadt stellen Junker und Kruse fest, dass sie sowohl in der Untersuchung von GfK Prisma als auch in dem von Prof. Ackers zu verantwortenden städtebaulichen Gutachten nur unzureichend aufgearbeitet ist. Bereits jetzt kann folgendes festgehalten werden:

„An verschiedenen Stellen der genannten Gutachten wird herausgestellt, dass sich durch die Lage des neuen Centers, in unmittelbarer Nähe des heutigen Haupteinkaufsbereichs, eine gute räumliche Integration in die Innenstadt ergibt. Als Beleg werden die vielfältigen Möglichkeiten aufgezeigt, eine Anbindung zwischen den beiden Standorten herzustellen. Diese fachliche Beurteilung ist allerdings völlig unzureichend: Integration  erfordert zum einen sicherlich die möglichst unmittelbare Anbindung, zum anderen jedoch und dass in gleichem Maße, das Einfügen in die stadträumlichen und stadtfunktionalen Strukturen der gesamten Innenstadt. Hierzu gehören dann Antworten auf die Fragen, wie sich die innere Struktur der Innenstadt verändern wird und ob die zu erwartenden Strukturverschiebungen toleriert werden sollen. Hierzu werden jedoch in den genannten Gutachten keine belastbaren Aussagen gemacht.
Ackers sieht sich nicht zuständig und behandelt die für die grundsätzliche Integrationsfrage ohnehin unproblematische Frage der Mikroeinbindung. GfK Prisma dagegen führt hierzu im Schlussteil der Untersuchung an, dass diese Frage hochkomplex sei und umfangreiche Primäruntersuchungen verlange, die jedoch vom Auftraggeber, der Stadt Braunschweig, nicht abgerufen worden seien, gleichwohl jedoch vom Auftraggeber für wichtig erachtet würden. Offensichtlich war die Stadt Braunschweig an diesen Ereignissen nicht interessiert.“

Die „völlig unzureichende Aufarbeitung einer zentralen Fragestellung, nämlich nach der Integrationsfähigkeit in den innerstädtischen Organismus“ sei „um so problematischer, da inzwischen öffentlich zugängliche Forschungsergebnisse vorliegen, die auf Braunschweig unmittelbar übertragbar sind und deren Auswertung und sorgfältige Übertragung nur zu unerheblichen Mehrkosten geführt hätten“.

Es liegt auf der Hand, dass der Rat im Hinblick auf die Pflicht zur schützenden Berücksichtigung der privaten Belange unserer Mandanten [Initiative Innensadt] ein derartiges Ermittlungsdefizit nicht akzeptieren darf.


Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Handel sind nicht belastbar abgeschätzt

Das GfK/Prisma-Gutachten darf nicht ernsthaft zur Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen herangezogen werden, da es von ECE finanziert ist. Eine neutrale Bewertung kann deshalb ausgeschlossen werden.

Nicht ausreichend gewürdigt wird der eintretende Bevölkerungsrückgang. Bis zum Jahr 2020 wird die Einwohnerzahl in Südostniedersachsen um 100.000 Menschen zurückgehen.

Überhaupt nicht gewürdigt wird die Zunahme des Internet-Handels. Bereits heute wird ein nicht unerheblicher Teil der Einkäufe online getätigt. Die Umsätze im Internet werden in den nächsten Jahren weiterhin drastisch zunehmen. Durch Vergrößerung der Gruppe der Internet-Nutzer (die Internet-Kompetenz nahm in allen Bevölkerungsschichten in den vergangenen Jahren rasant zu), Verbesserung der Bandbreiten und einer erheblichen Erweiterung des Angebots und des Services. Die Umsätze bei eBay und amazon wachsen jährlich im zweistelligen Bereich (letztes Quartalsergebnis Amazon: 80% Umsatzsteigerung in Deutschland). Dies darf nicht ignoriert werden und wird selbstverständlich zu einer deutlichen Umsatzreduzierung auch für den Braunschweiger Einzelhandel führen.

Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren Verkaufsflächen in Braunschweigs Innenstadt fehlen. Langfristig gesehen ist der Bau des ECE-Centers wirtschaftlich für die Stadt von Schaden. Er sollte deshalb unterbleiben.




Schloss

Es ist unbekannt, wie der Bau mit den Schlossfassaden konkret genutzt werden soll

Das rekonstruierte Schloss soll nach Willen der CDU/FDP–Mehrheitsfraktion im Rat der Stadt keine kommerzielle, sondern eine hochwertige kulturelle Nutzung erhalten. Nach Beschlüssen des Kultur- und des Verwaltungsausschusses sollen diesbezüglich mit ECE Anmietungsverhandlungen geführt werden. Das Ergebnis dieser Anmietungsverhandlungen ist mir bis heute nicht bekannt.

In der Begründung [zum Bebauungsplan] heißt es zur Schlossrekonstruktion: „Hier sollen, zu den öffentlichen Platzflächen hin orientiert, insbesondere öffentliche Kultureinrichtungen, wie z. B. Bibliothek, Kulturinstitut und Stadtarchiv untergebracht werden, darüber hinaus andere Verwaltungs- und Büroflächen. Ferner sollen in den rückwärtigen Bereichen des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses Einzelhandelsnutzungen untergebracht werden. Dieser Baukörper wird mit dem Einkaufszentrum verbunden durch eine zweigeschossige Halle mit Glasdach im Bereich des ehemaligen Innenhofes des Residenzschlosses.“
Dabei stoße ich dann zeitgleich auf den Artikel in der Braunschweiger Zeitung vom 20.04.2004: „Allerdings wird im zentralen Eingangsbereich Verkaufsfläche den Schlossgrundriss schneiden.“
Im Ergebnis muss ich daher festhalten, dass nunmehr im Schloss ebenfalls eine Einkaufsmall mit Verkaufsräumen errichtet wird und in nicht geklärtem Umfang Räume von der Stadt für kulturelle Nutzungen angemietet werden sollen, wobei die Anmietbedingungen noch völlig unbekannt sind. Offensichtlich soll doch, entgegen der Bewerbungsschrift zur Kulturhauptstadt, keine „Raum-, Lage-, Umriss-, Volumen- und Materialoriginalrekonstruktion“ erfolgen. Ich bin der Ansicht, dass die in der Bewerbung verheimlichte Vermischung zwischen Verkaufsflächen und „Schlossräumen“ für das Ansehen der Stadt Braunschweig einen schweren Schaden herbeiführen wird.


Warum schenkt die Stadt ECE die Schlossfassaden?


Warum schenkt die Stadt ECE die Schlossfassade, die sie doch selbst bezahlt? Könnte die Stadt nicht, wenn sie das "Schloss" ohnehin zu ca. 90 % auf Dauer mieten will, stattdessen mit ECE vereinbaren, dass sie (die Stadt) Eigentümerin des "Schlosses" wird, ECE nur Eigentümer des rückwärtigen "Neubaues"? (ECE kann sich dann ja Flächen im "Schloss" mieten.) Das müsste doch finanziell letztlich auf das gleiche hinauslaufen, wäre aber doch gerechter, weil dann prestigeträchtige Eigentümer der Attraktion "Schlossfassade" derjenige wäre, der sie auch bezahlt hat: Die Stadt, und d. h.: wir!

Oder will ECE eben auf dieses prestigeträchtige Eigentum nicht verzichten? Warum finanziert dann die Stadt überhaupt diese für ECE äußerst werbewirksame Fassade? Warum sagt sie nicht: "Wenn du, ECE, der Eigentümer des 'Schlosses' sein willst und damit werben willst, dass du es für die Braunschweiger erbaut und bezahlt hast, dann zahle die Schlossfassade auch wirklich - d. h.: zusätzlich zum Schlossparkgrundstück."


Braunschweiger Geschichte könnte kommerziell ausgeschlachtet werden


Die Stadt will nicht, dass sich Schloss und Kaufhaus allzu eng verquicken. Sie will beides entkoppeln (deshalb die Kulturinstitute ...) ECE dagegen wird genau gegenteilige Interessen haben - ein Schloss-Kaufhaus ist so schön werbewirksam.
Wird ECE in seiner Werbung nicht versuchen, seine Schloss-Arkaden als eine untrennbare Einheit mit dem "Schloss" als krönendem Wahrzeichen darzustellen? Wird ECE nicht beste Karten haben, diese Verbindung entgegen den Intentionen der Stadt fest im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, weil
1. Neubau und "Schloss" einen zusammenhängenden Baukörper bilden, der von der sonstigen Bebauung abgegrenzt ist und weil
2. ECE mit Recht von seinem "Schloss" sprechen kann (es gehört ihm ja schließlich) und weil
3. der zentrale "Schloss"-Eingang zugleich auch Haupteingang des ECE sein wird?
Ich fürchte zum Beispiel eine ECE-Anzeige folgender Art: Oben die Abbildung des "Schlosses" und darunter ungefähr diese Bildunterschrift: "Das original Braunschweiger Residenzschloss, unser Eigentum, Wahrzeichen und Haupteingang unserer Schlossarkaden, in dem höfische Kultur und Einkaufskultur eine hochwertige Symbiose eingehen."
Sieht die Stadt kein Problem darin, dass der ECE-Vertrag es einem hochkommerziellen und meinungsmächtigen Investor erlauben wird, auf solche oder andere Art das "Schloss" zum selbstverständlichen Teil eines Ganzen zu degradieren, in dem sein Kaufhaus der charaktergebende Hausherr ist? Und weiter: Sieht die Stadt die Gefahr, dass ECE sich über das Eigentum am "Schloss" (ein Gebäude höchsten Symbolwertes, wenn man sich daraufhin verabredet, es als die originalgetreue Rekonstruktion des Braunschweiger Residenzschlosses anzusehen) psychologisch 'irgendwie' auch das Eigentum an der damit verknüpften Braunschweiger Landes- und Kulturgeschichte erwirbt und diesen Umstand für sich werbeträchtig ausnutzen könnte


Vereinnahmung der Kulturinstitute durch ECE


Die Stadt versucht, das "Schloss" dadurch vom Kaufhaus abzukoppeln, dass sie darin mit Kulturinstituten einzieht. Besteht nicht die Gefahr, dass diese Entkopplung nicht gelingen wird und also die Bücherei etc. als Einliegerinstitute im Schlossarkadenkomplex aufgefasst und von ECE entsprechend vereinnahmt werden könnten? (à la "die Schlossarkaden sind mehr als ein hochwertiges Kaufhaus wir von ECE rechnen es uns zur Ehre an, dass die Braunschweiger Kultur Gast in unserem Schloss ist - die Schlossarkaden: Stadtkultur und Kaufkultur in glücklicher Symbiose, das Ganze Braunschweig unter einem Dach")

Die Bücherei in den "Schlossarkaden"? Werde ich mich nicht schon im Vorfeld durch hochkommerzialisiertes Gebiet bewegen müssen, weil ECE auf den dem "Schloss" vorgelagerten Freiflächen 'Events' veranstaltet? Und wenn ich auf das "Schloss" zugehe: werde ich bei seinem Anblick vergessen können, dass es das Eigentum und Wahrzeichen der Kommerzmaschine "Schlossarkaden" ist? Und wenn ich dann über ein Schlossseitenportal in die Bücherei gelangen dürfte, könnte ich mich da des Eindrucks erwehren der generös geduldete Gast des ECE-Schlossherren sein?

Erhöhen die ursprünglich nicht im ECE-Center vorgesehenen Kulturinstitute nicht durch ihr Renomee und den ihnen geltenden Publikumsverkehr die Sogkraft des ECE-Centers über das zunächst vorgesehene Maß hinaus? Wird es dadurch der alten Innenstadt noch schwerer gemacht sich gegen die "neue Mitte Braunschweigs" zu behaupten?

Das Deutsche Haus hat unter Berufung auf eventuelle Interessenkonflikte mit ECE, mit dem sie einen Vertrag hätten, der Initiative Innenstadt untersagt, weiterhin in seinen Räumlichkeiten zu tagen. Es stellt sich mir angesichts so eines Vorfalls die Frage, wieweit die geistige Unabhängigkeit der Kulturinstitute im speziellen und der Stadt im allgemeinen noch in jedem Fall gewährleistet ist, wenn sich die Stadt dergestalt wie beabsichtigt in eine vertraglichen Abhängigkeit von ECE begibt. (Ich fürchte dabei weniger direkte Interventionen von ECE als vielmehr vorauseilenden Gehorsam, sowie es ja auch beim Deutschen Haus der Fall war.)


Keine Berücksichtigung historischer Bezüge

Auf jeden Fall aber konterkariert die geplante Bebauung des östlichen Schlossparkteiles mit einem Einkaufscenter, die in der Begründung genannte „Berücksichtigung historischer Bezüge“ massiv. Seit der Erbauung des ersten Schlosses am Anfang des 18. Jahrhunderts war der, von der Bohlwegfront aus gesehen hintenliegende Grundstücksteil niemals mit Nennenswertem bebaut, sondern immer Freifläche. Einige wenige noch vorhandene Bäume entstammen dieser Zeit. Die fehlende gärtnerische Ausgestaltung im Sinne eines aufwendigen Barock- oder Landschaftsgarten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der massiven Überbauung dieses Areals eine mehrere Jahrhunderte alte städtebauliche Tradition durchbrochen und in das Gegenteil verkehrt wird.

Historisch gesehen mag der Wiederaufbau des Schlosses bzw. seiner Fassade, wenn auch verkleinert und standortverschoben, eine gewisse Bebauungstradition aufgreifen, der Bau des Einkaufscenters hingegen tut dies mit Sicherheit nicht – im Gegenteil – es zerstört sie unwiederbringlich.



Rechtliches

Der Bebauungsplan ist nicht abwägungsreif

Als planerische Grundlage für die nähere Festlegung der Zulässigkeit des Vorhabens dient der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) des Vorhabenträgers, den dieser mit der Gemeinde abgestimmt haben muss. Da die Abgestimmtheit des VEP gesetzliche Anwendungsvoraussetzung für das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist, steht dieser nur zur Verfügung, wenn die Abstimmung zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde auch tatsächlich erfolgt und abgeschlossen ist. Ob und wann dieser Abschluss erreicht ist, muss nach Maßgabe des konkreten Abstimmungsbedarfs von Fall zu Fall geprüft werden.

Weil bei der planungsrechtlichen Beurteilung eines Vorhabens nicht nur über dessen Baukörper zu befinden ist, sondern stets auch über die geplante Nutzung, kann aber von einer abgeschlossenen Abstimmung erst gesprochen werden, wenn zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde auch Einvernehmen über die künftige Nutzung der baulichen Anlage besteht.

Bis heute ist die künftige Nutzung in dem Teil der baulichen Anlage, ohne den das ECE-Projekt von Anfang an chancenlos war, ungeklärt. Kein Bürger in Braunschweig weiß heute, wo künftig das Einkaufszentrum beginnen soll. Dabei handelt es sich nicht um eine belanglose Nebenfrage, von der angenommen werden darf, dass sie die Bürger nicht interessiert. [siehe auch Einwohnerfrage von M. Witte]

Es ist offenkundig:  Für die Meinungsbildung der Bürger hat die Nutzungsfrage eminente Bedeutung. Deshalb kann von einer hinreichend bestimmten, beurteilungsreifen Vorhabenplanung keine Rede sein. Die erste Funktion, die mit der Bürgerbeteiligung erfüllt werden soll, die Informationsfunktion kann nicht verwirklicht werden. [...] Dies wird offenbar selbst vor den Mitgliedern des Rates geheimgehalten. [siehe auch Einwohnerfrage von M. Witte]

Da nicht davon ausgeangen werden kann, dass ECE der Stadt die „Schlossräume“ auf ewig kostenfrei zur Verfügung stellen will, ist dieses Unternehmen solange nicht in der Lage, sich zur Unterbringung öffentlicher Kultureinrichtungen zu verpflichten, wie der Rat der Stadt Braunschweig die dafür erforderlichen Entscheidungen z. B. über den Abschluss eines Mietvertrags – nicht getroffen hat.

Dem kann nicht entgegengehalten werden, es sei ausreichend, wenn die Ratsentscheidung darüber erst nach dem Satzungsbeschluss gefasst werde.

Wer so argumentiert, unterstellt zu einem Zeitpunkt Entscheidungsergebnisse, in dem noch nicht einmal die wichtigsten Vertragsbedingungen diskutiert werden konnten (Vertragslaufzeit, Kündigungsmöglichkeit, Mietzins, Flächenbedarf usw.).
In Wahrnehmung der demokratischen Funktion der Bürgerbeteiligung wollen sich die Mitglieder der Innenstadtinitiative wie viele andere Bürgerinnen und Bürger in Braunschweig auch an dieser Diskussion beteiligen und auf die Entscheidungen Einfluss nehmen.

[ ... ]
Damit zeigt sich:

Es ist eine Planung zur Offenlegung gebracht worden für ein Vorhaben, das die Bürger wegen seiner Unbestimmtheit nicht beurteilen können und zu dessen Durchführung sich ECE nicht verpflichten kann, weil hierfür die Grundlage fehlt, die verbindlich abgestimmte Nutzung im sogenannten „Schlossbau“.

Wenn noch nicht einmal die verantwortlichen Entscheidungsträger im Rat wissen, wie bei dem Vorhaben, dessen Zulässigkeit sie bestimmen sollen, für den entscheidenden Bauteil die zulässige Nutzung festgelegt werden soll, kann mitwirkungswilligen, verantwortungsbewussten Bürgern nicht zugemutet werden, sich mit Andeutungen über geheimgehaltene Schubladenpläne, mit vollmundigen Ankündigungen aus Pressekonferenzen und pathetischen Werbebotschaften auseinander zu setzen.

Der Rat wird entscheiden müssen, ob er die Bedingungen von ECE für eine kulturelle Mitnutzung des kommerziell genutzten Schlossbaus akzeptieren und beschließen will, die Vorhabenplanung, die erst dann als mit der Stadt Braunschweig abgestimmt und von ECE durchführbar angesehen werden kann, offen zu legen. Dann erst werden die Bürgerinnen und Bürger von Braunschweig sich ausreichend informieren und beurteilen können, was sie von dieser Vorhabenplanung erwarten können und ob es verantwortet werden kann, dafür den Schlosspark zu opfern.








[komplette Eingaben]



http://www.schlosspark-braunschweig.de