Bürgerbegehren Schlosspark Braunschweig Prof. Berthold Burkhardt
Architekt
Im Gettelhagen 20
38108 Braunschweig

Tel. 0531.353395
Fax. 0531. 353887
Email:b.burkhardt@tu-bs.de
Braunschweig, den 10. 02. 04


Landesregierung Niedersachsen
Herrn Ministerpräsident Christian Wulff
Planckstraße 2
30169 Hannover



Grundstück des ehemaligen Residenzschlosses in Braunschweig, geplante bauliche Nutzung des Schlossparks


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wulff,

im Namen der Initiative Bürgerbegehren Schlosspark Braunschweig über-sende ich Ihnen mein heutiges Schreiben an den Finanzminister, Herrn Möllring, und füge eine Kopie des darin erwähnten Schreibens an die Bezirksregierung Braunschweig bei.
Dieses Schreiben enthält einen Appell an die Bezirksregierung Braunschweig, bei dem es der Initiative Bürgerbegehren im Interesse der Verwirklichung des Demokratieprinzips in erster Linie um das hohe Gut der Glaubwürdigkeit in Politik und Verwaltung geht. Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, haben erst jüngst in ihrem Interview mit der Osnabrücker Zeitung die Bedeutung dieses Guts hervorgehoben und dessen Missachtung durch andere mit Recht kritisiert.
Ich bin zuversichtlich, dass es der Initiative Bürgerbegehren Schlosspark Braun-schweig am 16. Februar gelingen wird, deutlich zu machen, wie sehr in Braunschweig die Glaubwürdigkeit durch das zielgerichtete Verwaltungs-handeln für die Realisierung des ECE-Einkaufszentrums im Schlosspark bereits gelitten hat.
Ich hoffe, dass Sie und Herr Finanzminister Möllring den noch drohenden Glaubwürdigkeitsverlust abwenden werden, der sich auch auf Ihre Landes-regierung erstrecken würde, wenn der Plan der Stadt, den Schlosspark von Braunschweig kaufpreisfrei einem Unternehmen der ECE-Gruppe für die Errichtung eines Einkaufszentrums zu Eigentum zu übertragen, mit Unter-stützung des Landes Wirklichkeit wird.

Mit freundlichen Grüßen


Prof. Berthold Burkhardt Anlagen



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Bürgerbegehren Schlosspark Braunschweig Prof. Berthold Burkhardt
Architekt
Im Gettelhagen 20
38108 Braunschweig

Tel. 0531..353395
Fax. 0531.353887
Email b.burkhardt@tu-bs.de
Braunschweig, den 10. 02.04

Landesregierung Niedersachsen
Finanzminister Hartmut Möllring
Schiffgraben 10

30159 Hannover



Bebauungsplanverfahren „Schlosspark“ der Stadt Braunschweig
hier: Verhandlungen zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Braunschweig über die Erteilung der Zustimmung des Landes zum Plan der Stadt, den Schlosspark von Braunschweig einem Unternehmen der ECE-Gruppe für die Errichtung eines Einkaufszentrum zu Eigentum zu übertragen

Sehr geehrter Herr Minister Möllring,

nach dem Inhalt der anliegenden Pressemitteilung in der Braunschweiger Zeitung vom 31.01.2004 hat der Oberbürgermeister von Braunschweig auf Anfrage bestätigt, „dass die Vereinbarung zwischen Land und Stadt schon vor dem Weihnachtsfeiertagen ausgehandelt war“. Wörtlich wird er in dem Artikel zitiert: „Der Schlossparkvertrag liefert jetzt nur noch Stoff für historische Betrachtungen“. Es sei Zeit gewesen, diesen jahrzehntealten Schlosspark-Vertrag abzulösen und der Stadt wieder uneingeschränkte Handlungs-möglichkeiten in ihrer Mitte zu geben. Etwas später heißt es dort: „In leicht veränderten Form ist die Vereinbarung über die Auflösung des Schlosspark-Vertrages jetzt umgesetzt worden.

Die Stadt kann wieder uneingeschränkt über ihr Grundstück Schlosspark verfügen“. Der Artikel schließt mit der Feststellung: „Mit der Auflösung des Vertrages wurde jetzt auch diese Hürde für den Bau des ECE-Centers im Schlosspark weggeräumt.“

Weil mein Schreiben vom 15.12.2003, das ich an Herrn Ministerpräsident Wulff gerichtet hatte, an Sie weiter geleitet worden ist und dieses Schreiben die Bitte an den Ministerpräsidenten und Sie enthält, „dafür Sorge zu tragen, dass in den Verhandlungen nichts voreilig entschieden wird um mir und meinen Mitinitiatoren Gelegenheit zu geben, zu den für die Verhandlung und Entscheidung wichtigen Gesichtspunkten auf der Grundlage des angekündigten Rechtsgutachtens Stellung zu nehmen“, habe ich Zweifel, ob die Behauptung des Oberbürgermeisters in vollem Umfang zutrifft.

Ich habe die Rechtsanwälte Baumeister, Münster, gebeten, Ihnen das inzwischen fertig gestellte Rechtsgutachten zum 16.02. zuzuleiten und informiere Sie heute zunächst über den Inhalt meines anliegenden Schreibens an die Bezirksregierung Braunschweig.

Gleichzeitig bitte ich Sie, mir rechtzeitig vor dem 16.02. mitzuteilen, ob die von Herrn Oberbürgermeister Dr. Hoffmann verbreitete Behauptung den Stand der Verhandlungen aus ihrer Sicht zutreffend wiedergibt.
Mir liegt daran, Ihre Antwort rechtzeitig zu erfahren, weil die rechtlichen Verhandlungsvorgaben, die sich aus dem Inhalt des Rechtsgutachtens ergeben, am kommenden Montag in einer öffentlichen Veranstaltung erläutert werden sollen. Dafür benötigte ich naturgemäß gesicherte Erkenntnisse darüber, ob Sie für das Land eine Vereinbarung zur Auflösung des Schlossparkvertrages unterzeichnet und dadurch bewirkt haben, dass „jetzt auch diese Hürde für den Bau des ECE-Centers im Schlosspark weggeräumt“ worden ist.

Mit freundlichen Grüßen



Prof. Berthold Burkhardt

Anlagen


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Bürgerbegehren Schlosspark Braunschweig Prof. Berthold Burkhardt
Architekt
Im Gettelhagen 20
38108 Braunschweig

Tel. 0531.353395
Fax. 0531.353887
Email:b.burkhardt@tu-bs.de

Braunschweig, 10.02.04

Bezirksregierung Braunschweig
Regierungsvizepräsident Jürgen Franke
Postfach 3247
38022 Braunschweig



Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlosspark“ der Stadt Braunschweig
hier: Entwurf für eine Vereinbarung der Stadt Braunschweig mit der Bezirksregierung
und ECE


Sehr geehrter Herr Franke,

für die Initiative Bürgerbegehren Schlosspark Braunschweig übersende ich Ihnen die Antwort des Oberbürgermeisters der Stadt Braunschweig auf eine Anfrage der SPD-Fraktion (Anlage 1). Ich verbinde damit die Bitte, mich durch eine Kopie über den Inhalt des darin erwähnten Vereinbarungsentwurfs zu informieren und vorerst keinen Maßnahmen zuzustimmen, die Veränderungen im Bereich des Schlossparks verursachen.

Die in der Stellungnahme angekündigten Maßnahmen, über deren Durch-führung nach Angaben des Oberbürgermeisters unter Beteiligung der Bezirks-regierung Braunschweig eine Vereinbarung geschlossen werden soll, beruhen ersichtlich auf dem Interesse des Oberbürgermeisters und der ECE, den als-baldigen Beginn der Bauarbeiten zu ermöglichen,

obwohl der Vorhabenträger aus dem Unternehmensbereich ECE den Baubeginn erst in Angriff nehmen darf, nachdem ihm

1. eine Baugenehmigung erteilt worden ist und
2. vom Grundstückseigentümer zivilrechtlich der Baubeginn gestattet worden ist.

Aus der Sicht der Mitglieder und Unterstützer der Initiative Bürgerbegehren muss sich für die Bezirksregierung Braunschweig eine Mitwirkung an der Vereinbarung zur Beschleunigung des Baubeginns aus folgenden Gründen verbieten:

1. Es ist offenkundig, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung nicht erfüllt sind. Sie ergeben sich zumindest vorläufig aus § 35 BauGB. Danach ist das ECE-Einkaufszentrum im Schlosspark von Braunschweig zweifellos unzulässig.
Nur der Rat der Stadt Braunschweig kann als Satzungsgeber im Bebauungs-planverfahren diese Rechtslage ändern.
Wenn der Oberbürgermeister im Zeitraum von Anfang April bis Ende Juni 2004 „vorbereitende Maßnahmen und Aktivitäten bzgl. der Grundstücksfläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufszentrum Schlosspark“ – darunter die Entfernung von Bäumen – durchführen lassen will, deren Zweck darin besteht, ein im Widerspruch zur geltenden Rechtslage stehendes Bauvorhaben im Vorgriff auf die Entscheidung des Rates möglichst frühzeitig in Gang bringen zu können, missachtet er die nur dem Rat vorbehaltene
Rechtssetzungskompetenz.

2. Bei seinem Vorgriff lässt sich der Oberbürgermeister von einer unzulässigen Unterstellung leiten. Wie selbstverständlich setzt er einen Rechtsetzungswillen bei den Ratsmitgliedern voraus, der bedeuten würde, dass sich diese schon jetzt – wie er sich selbst seit Anfang 2002! – gegen die Erhaltung des Schlossparks und für dessen Zukunft als Standort eines ECE-Einkaufszentrums festgelegt hätten.
Unterstellt man das Gegenteil, dass nämlich der Rat in der gesetzlich gebotenen und erst am Ende des Bebauungsplanverfahrens möglichen Abwägung zu der Feststellung gelangt, dass im Hinblick auf die öffentlichen und privaten Belange die Erhaltungsgründe ein größeres Gewicht haben als die Bebauungsgründe und deshalb den Ausschlag geben müssen für eine Zukunftsentscheidung, wie sie von der Initiative Bürgerbegehren mit ihren mehr als 30.000 Unterstützern gefordert wird, gilt Folgendes:

Die Maßnahmen und Aktivitäten erweisen sich als überflüssig und im Hinblick auf das Gebot, die Integrität des Schlossparks zu schützen, als unverant-wortlich.

3. Ein dringendes Anliegen der Initiative richtet sich auf die Durchsetzung des Prinzips der lokalen Demokratie in Braunschweig. Ich habe mich dazu in einem kurzen Beitrag geäußert, der – neben weiteren Beiträgen zum „ECE-Schloss“ – in der Architekturzeitschrift „Bauwelt“ veröffentlicht worden ist (Anlage 2).

Unter diesem Blickwinkel würde die vorgreifliche Vereinnahmung des parlamentarischen Rechtsetzungswillens durch die Unterzeichner der vom Oberbürgermeister erwähnten Vereinbarung eine Zumutung darstellen.

Dies gilt vor allem für die Vielzahl jener Bürgerinnen und Bürger, die sich zurzeit darauf vorbereiten, in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Bürgerrechte aus den noch offenzulegenden Bebauungsplanunterlagen Informationen über das Planvorhaben und seine Auswirkungen einzuholen und Anregungen dazu vorzubringen.

Die vorgreifliche Handlungsweise, die das Verhalten des Oberbürgermeisters seit bekannt werden der ECE-Investitionspläne so sehr kennzeichnet, dass er in der Öffentlichkeit zu Recht als „energischster Anwalt des ECE-Projektes“ bezeichnet worden ist (vgl. Anlage 3), ist in den Augen demokratiebewusster Bürgerinnen und Bürger mit seiner dienstlichen Funktion unvereinbar: Als Leiter der Verwaltung ist der Oberbürgermeister nicht Entscheider, sondern lediglich Entscheidungsvorbereiter. In dieser Funktion ist er hauptverantwortlich dafür, dass die Mitarbeiter der Verwaltung Leistungen für die Ratsmitglieder erbringen, Vorbereitungsleistungen und Empfehlungen, die die Ratsmitglieder benötigen, um verantwortlich und insbesondere auch gesetzmäßig ent-scheiden zu können.
Als Dienstvorgesetzter muss der Oberbürgermeister darauf achten, dass seine Mitarbeiter unvoreingenommen und nach bestem Wissen und Gewissen ihre Vorbereitungsbeiträge sachgerecht erarbeiten und in eine Verwaltungs-vorlage kleiden, damit die Ratsmitglieder über die Zukunft des Schlossparks so entscheiden können, wie es das Baugesetzbuch in § 1 Abs. 6 von ihnen für den Rechtsetzungsakt mit der Forderung verlangt, „die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen“.
Zu den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Rechtsetzungsaktes (Satzungs-beschluss gem. § 10 BauGB) gehört es, dass die Beiträge, die die Bürger in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Beteiligungsrechte in Form von Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan einbringen, im Vorgang der Abwägung berücksichtigt werden. Um dem Satzungsgeber dies zu ermöglichen, müssen die Angehörigen der Verwaltung bei der Aufbereitung des Abwägungs-materials den wesentlichen Inhalt der Bürgereingaben aufgreifen, sich damit auseinandersetzen, Bewertungen und Gewichtungen vornehmen, um zu einer Empfehlung zu gelangen, wie der zur gerechten Abwägungsent-scheidung verpflichtete Rat über die Anregungen und Bedenken der Bürger befinden sollte.

Welche Bedeutung der Gesetzgeber gerade diesen Mitwirkungsbeiträgen der Bürgerinnen und Bürger zumisst, wird u. a. daran deutlich, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB die Gemeinde verpflichtet ist, „die nicht berücksichtigten Anregungen mit einer Stellungnahme der Gemeinde“ der zur Rechtskontrolle verpflichteten höheren Verwaltungsbehörde – hier also der Bezirksregierung Braunschweig – vorzulegen.

4. Aus Sicht der Initiative Bürgerbegehren Schlosspark trägt der Ober-bürgermeister wegen seiner zielgerichteten Einflussnahme auf den bisherigen Verlauf der Ereignisse auf dem Weg zum „Erfolg des ECE-Schlosspark-Projektes“ (vgl. dazu, dass der Oberbürgermeister schon jetzt glaubt, dieses Projekt als Erfolg verbuchen zu können, Anlage 4) die Verantwortung dafür, dass in großen Teilen der Bürgerschaft ein schwerwiegender Vertrauensverlust stattgefunden hat. Beispielhaft hierfür ist der Leserbrief in der Braunschweiger Zeitung (Anlage 5)
Stellt man den Bürgerinnen und Bürgern in Braunschweig die Frage, ob sie glauben, dass sich der Oberbürgermeister in dem Bewusstsein, als Entscheidungsvorbereiter eine helfende Funktion gegenüber den gewählten Entscheidungsträgern erfüllen zu müssen, auf ein entsprechendes Verwaltungshandeln beschränkt und nach bestem Wissen und Gewissen darum bemüht ist, die Ratsmitglieder zu befähigen, im Wege einer gerechten Abwägung alle öffentlichen und privaten Belange über die Zukunft des Schlossparks selbst zu entscheiden, wird in den allermeisten Antworten die gegenteilige Überzeugung zum Ausdruck kommen. Bürger, die dem von ihm favorisierten ECE-Vorhaben kritisch oder auch nur zweifelnd gegenüber-stehen, sind für ihn „Gegner“, die seinen Zeitplan für die Projektverwirklichung („Wir werden im Herbst die Grundsteinlegung für „Schloss-Arkaden“ haben“, so seine Ankündigung in der Braunschweiger Zeitung vom 02.01.2004) nicht aufhalten können.

5. Wie der Oberbürgermeister von Braunschweig ausgerechnet in einer Veranstaltung, die der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB gedient hat, gegen einen Bürger Front gemacht hat, der – gestützt auf die gesetzliche Formulierung in § 3 Abs. 1 BauGB – „Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung“ nehmen wollte und dabei insbesondere über „die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung“ sprechen wollte, über die die Verwaltung die Bürger „öffentlich zu unterrichten“ hat, und welche Erfahrung dieser Bürger mit dem Verwaltungshandeln dieses Oberbürgermeisters in der Folgezeit gemacht hat, geht aus dem Schriftwechsel hervor, der zwischen Herrn Dr. Hoffmann und Herrn Bungenstock geführt worden ist und den ich diesem Schreiben beispielhaft beifüge (Anlage 6).

In den Mitgliedern und Unterstützern unserer Initiative Bürgerbegehren, die zu kritisieren der Oberbürgermeister keine Gelegenheit ausgelassen hat, sieht er Gegner, deren Argumentation er bekämpft.

6. Wenn – wie die Verwaltung angekündigt hat – im April dieses Jahres die Offenlegung der Planentwürfe erfolgen wird, wird die Initiative mit ihrer Eingabe u. a. verdeutlichen, was im Hinblick auf die Staatszielbestimmung für den Umweltschutz in Art. 20 a GG bei dieser wichtigen innerstädtischen Grünfläche auf dem Spiel steht und welche Bedeutung dieser Verfassungs-bestimmung für die Gewichtung der Erhaltungsgründe zukommt.
Diese Eingabe gerät dann an eine Verwaltung, deren oberster Dienstherr in der Braunschweiger Zeitung vom 29.08.2002 mit folgender Meinung über den Schlosspark zitiert wird:

„Das Areal schreit nach einem Bau!“
Diese Meinung vertrat Oberbürgermeister Dr. Gerd Hoffmann gestern bei der Vorstellung der Pläne zu einer eventuellen Bebauung des Schlossparks mit einem hochklassigen Einkaufszentrum. Die Investition der ECE-Gruppe würde sich auf 200 Mio. Euro belaufen. Das wäre die größte Einzelinvestition in Braunschweig „seit Menschengedenken“, so Hoffmann“, der bereits damals wusste, dass sich „eine Geschäftsgalerie im Schlosspark rechnen werde“!

Dass sich der Oberbürgermeister angesichts seiner derart schreienden Sichtweise und seines sonstigen Verhaltens auch nicht durch verfassungs-rechtlich begründete Argumente umstimmen lassen wird, sondern im Interesse seiner Zielverwirklichung Einfluss auf die Tätigkeit seiner Mitarbeiter nehmen wird, lässt sich wohl kaum bezweifeln. Es wäre völlig lebensfremd, in ihm einen objektiven und neutralen Entscheidungsvorbereiter zu sehen, der etwa Abwägungsempfehlungen, die seine Mitarbeiter unter Berücksichtigung des Bürgervorbringens für den Erhalt des Schlossparks erstellen, hinnehmen würde, seien diese auch noch so verantwortungsbewusst und sorgfältig formuliert.

7. Wenn jetzt auch noch die Bezirksregierung sich darauf einlassen würde, mit ECE und diesem Oberbürgermeister zu einem Zeitpunkt, in dem noch nicht einmal die Planentwürfe offengelegt worden sind, eine Vereinbarung zur Beschleunigung des ECE-Projektes zu treffen, wird sich die Glaubwürdig-keitsfrage unweigerlich auch für die Regierung stellen, die sich möglicher-weise mit dieser Eingabe und ihrer Behandlung in der Abwägung im Rahmen einer Rechtskontrolle wird befassen müssen.

Ich richte deshalb den ausdrücklichen Appell an Sie, dafür Sorge zu tragen, dass über den Schlosspark und dessen Zukunft nicht in einem Verfahren verhandelt wird, in dem vorhabenkritische Eingaben bekämpft und sogar mit der Durchführung projekt-dienlicher Maßnahmen dem Rechtsetzungsakt des Rates vorgegriffen wird. In einem solchen Verfahren können die Bürger nicht auf einen fairen Umgang mit ihren Eingaben vertrauen und die Mitglieder des Rates verlieren das Vertrauen ihrer Wähler, wenn sie den Abwägungs-empfehlungen der Verwaltung folgen, die in einem solchen Verfahren ent-standen sind.

Mit freundlichen Grüßen


Prof. Berthold Burkhardt

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2. Pressemitteilung für den 19.12. 2003


Luther hat - wie man weiß - dem Volk aufs Maul geschaut. Er hat damit frühzeitig eine Grundeigenschaft heutiger Demokratie praktiziert, den Bürger zu befragen und ihn ernst zu nehmen.
Das vermissen wir zurzeit in Braunschweig, wo eine Bürgerbefragung alleine schon als "eine Durchbrechung des Systems der repräsentativen Demokratie" gewertet wird (aus dem Kommentar des OB Dr. Hoffmann zur Bürgerbefragung vom 27. 01. 2003)

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens lehnen sich an den Grundgehalt dieser historischen Gedanken an, sie wollen wissen, was die öffentliche Meinung sagt! Sie kämpfen mit den Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Unterschrift die Unterstützung bekundeten, auch für das Wohl der Stadt Braunschweig, das Wohl des Umlandes und damit auch für Niedersachsen. Es kann nicht angehen, dass man uns mit Beton die grüne Lunge der Stadt an einer wichtigen Stelle amputiert. Deshalb treten die Initiatoren des Bürgerbegehrens mit der Wucht der vielen am Freitag, den 19.12.2003 zu überreichenden nahezu 30.000 Stimmen für den überwiegenden Erhalt des Schlossparkes in Braunschweig ein. Sie fordern gleichzeitig von der Stadtverwaltung, dass erheblich mehr für die Pflege und die Attraktivität städtischer Grünflächen getan wird.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens werfen dem Braunschweiger Oberbürgermeister vor, als "energischster Anwalt des ECE-Projektes" (Die Welt) aufzutreten, der das Begehren so vieler Bürgerinnen und Bürger bislang ausschließlich bekämpft hat. Braunschweig braucht keinen Oberbürgermeister, der sich gegen den eindrucksvoll bekundeten Willen so vieler Bürgerinnen und Bürger als Promoter von ECE profiliert!

Die Initiatoren mahnen auch die Verantwortung der Landesregierung für den Erhalt des Schlossparks an. 1957 hat das Land Niedersachen der Stadt Braunschweig den Park durch eine Schenkung zur Wahrung öffentlicher Belange in Obhut gegeben. Die jetzige Landesregierung kann aufgrund ihrer Rechte im Vertrag von 1957 die Opferung dieser einzigartigen innerstädtischen Grünfläche an einen privaten Investor verhindern. Sie muss den Schlosspark als hohes innerstädtisches Zukunftsgut vor Zerstörung schützen. Was rechtfertigt eigentlich die Zuversicht, die der Oberbürgermeister verbreiten lässt, das Land würde willfährig zustimmen und dabei seine Verantwortung aus der Schutzpflicht der Staatszielbestimmung in Art. 20 a GG verletzen? Wer auf der Verwaltungsebene hat sich überhaupt über die ökologische Bedeutung des Schlossparks, die bis zum Zugriff von ECE unbestritten war, informiert? Wer kennt den defizitären Stand der Umweltverträglichkeitsprüfung? Diese Bürgerinnen und Bürger fordern den Nachweis, dass die Vertreter des Landes ausreichende Informationen eingeholt haben. Dass die Verhandlungsatmosphäre zwischen Land uns Stadt "harmonisch und konstrutiv" empfunden wird, "beseelt von dem Willen, zugleich eine große Investition, aber auch einem Schlossareal angemessene geschichtliche Lösung zu realisieren" (OB Dr. Hoffmann in Presseerklärung vom 05.12.2003) genügt den Bürgerinnen und Bürgern nicht! Geben sie uns Vorstellungen, wie sich der Schlosspark der Enkel- und Urenkel- Generation präsentieren wird? (Vergl. § 2 Abs. 10 des Vorvertrages: "ECE wird das Einkaufszentrum für mindestens 10 Jahre nach seiner Fertigstellung betreiben und sich um eine weitere Betreibung darüber hinaus bemühen.")

Was empfinden die Nachbarstädte, wenn das Land zustimmt, dass Braunschweig für das Geschenk rd. 35 Mio. Euro kassiert und das ganze Geld für ein Projekt einsetzt, das diesen Nachbarn in größtem Umfang Kaufkraft entzieht? Wie wollen die Stadt Braunschweig und das Land verständlich machen, dass sie Erlöse aus diesem "Geschäft" fast komplett in die Verwirklichung der Ziele eines privaten Investors einsetzen und auf der anderen Seite unseren Hochschulen in der Stadt nicht beistehen, wenn durch Sparbeschlüsse im Millionenhöhe die Existenz der eigentlichen Stätten von Forschung und Wissenschaft gefährdet werden, ja möglicherweise Lehrbereiche geschlossen werden?

Zum Trost wird uns ein Schloss versprochen, über das gestern auf der Kulturseite der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung in der Überschrift "Das Trugschloss" eine bezeichnende Bewertung zum Ausdruck kam.

Sanierungsgebiete und Sanierungsbedarf gibt es in der Stadt genügend, hier sind gewinnbringende Felder für Investoren, aber auch zum Wohle der Stadt und ihrer Bürger vorhanden.

Im Braunschweiger Bürgerbegehren geht es um den Erhalt einer innerstädtischen Grünfläche, über deren städtebauliche Funktion noch bis vor kurzem auf der Internetseite der Stadt Braunschweig zu lesen war: "Der Schlosspark - die grüne Seele der Innenstadt - offeriert mit seinen Grünflächen, Spielplätzen und Brunnenanlagen einen Platz zur Erholung nach stressigem Shoppen".

Helfen Sie durch Ihre Beiträge in Ihren Zeitungen und Medien diesen Schloss - Park in Braunschweig zu retten!

Wir erwarten Sie gern zu unserer Pressekonferenz am Freitag 19. 12. 2003 im Hotel Deutsches Haus / Burgplatz (Parkplätze direkt vor dem Haus) Braunschweig, Raum 2, ab 10:00 Uhr.



Prof. Berthold Burkhardt        Nicole Palm             Knut Meyer-Degering
Im Gettelhagen 20             Hamburger Str. 287         Zeppelinstraße 7
38108 Braunschweig            38114 Braunschweig        38106 Braunschweig

Rückfragen bitte per E-Mail an: antiquariat@klittich-pfankuch.de

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Rechtliche Vorgaben sind bislang noch nicht berücksichtigt worden.

Die Initiative Braunschweiger Bürgerbegehren Schloßpark hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben/Aufschluss über rechtlich bedeutsame Problemlage

Braunschweig, 19. Dezember 2003. Die Initiative Braunschweiger Bürgerbegehren Schloßpark hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben mit dem erreicht werden soll, dass rechtliche Gesichtspunkte, die für die Verhandlungen zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Braunschweig bezüglich des Verkaufs des Schloßparkes an ein Unternehmen der ECE-Gruppe bedeutsam sind, von Stadt und Land berücksichtigt werden. Im Braunschweiger Bürgerbegehren geht es um den Erhalt einer einzigartigen innerstädtischen Grünfläche, auf der ECE ein Shopping-Center errichten will. Das Gutachten wird von der Rechtsanwaltskanzlei Baumeister, Münster, erstellt.

Die Initiative, die sich durch die Unterschriften von rund 30 000 Bürgerinnen und Bürgern von Braunschweig in Listen für das Bürgerbegehren in ihrem Anliegen bestärkt fühlt, hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der bisherigen Entscheidungsbildung. Mit dem in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten wollen die Initiatoren des Bürgerbegehrens aktuelle rechtliche Fragen klären, die unter anderem auch durch die Presse-Erklärung des Oberbürgermeisters vom 5. Dezember 2003 aufgeworfen worden seien.

Insbesondere soll das Gutachten klären, welche Bindung an Recht und Gesetz von beiden Körperschaften des öffentlichen Rechts - also Stadt und Land - bei den anstehenden Verhandlungen beachtet werden müssten. Da in dieser OB-Erklärung angedeutet wurde, dass "noch vor Weihnachten die Angelegenheit beschlossen werden kann" und in der Kürze dieser Zeit kein vollständiges Rechtsgutachten erstattet werden kann, hat das Rechtsanwaltsbüro Baumeister vorab einen Text vorgelegt, der im Sinne einer Ankündigung eines Rechtsgutachtens kurzfristig Aufschluss über die rechtlich bedeutsame Problemlage geben soll.

In dieser Vorabeinschätzung, die der Mitinitiator des Bürgerbegehrens, Prof. Berthold Burkhardt, am 15. Dezember 2003 Ministerpräsident Wulff übersandt hat, kommen die Rechtsanwälte zu folgenden Feststellungen:

· Die bislang auf Verwaltungsebene geführten Verhandlungen lassen sich nicht in wenigen Tagen mit Beschlüssen abschließen, die verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Anforderungen genügen, die sowohl die Stadt Braunschweig als auch das Land Niedersachsen zu beachten haben.

· Wenn auf dieser Verwaltungsebene bereits eine Einigung gefunden worden sein sollte, spricht vieles dafür, dass rechtliche Vorgaben, die im Verfassungsrecht wurzeln, bislang noch unberücksichtigt geblieben sind.

· In Wahrnehmung der Schutzpflicht, die den verhandelnden Beamten des Finanzministeriums und der zur Entscheidung aufgerufenen Landesregierung als Adressaten der Staatszielbestimmung in Art. 20 a GG obliegt, werden die Verhandlungen grundsätzlich auf das Ziel ausgerichtet sein müssen, die vertraglich gewährleistete Zukunftssicherung des Schlossparks aufrecht zu erhalten-

· Gründe, mit denen die Landesregierung es angesichts dieser Schutzpflicht rechtfertigen könnte, den Schlosspark durch eine Zustimmungsentscheidung für ein ECE-Einkaufszentrum zu opfern, sind nicht ersichtlich.

· Es spricht wenig dafür, dass in den bislang auf Verwaltungsebene geführten Verhandlungen überhaupt erkannt worden ist, dass eine Zustimmung des Landes zur Weiterveräußerung des Schlossparkgrundstückes an ein Unternehmen der ECE verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden müsste.

Der vollständige Text der Kanzlei Baumeister kann unter www.klittich-pfankuch.de abgerufen werden.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens appellieren an die verantwortlichen Entscheidungsträger sowohl in der Landesregierung als auch im Rat der Stadt Braunschweig,

der rechtlichen Verpflichtung zum Schutz der Integrität des Schloßparks von Braunschweig gerecht zu werden!

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Brief an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff vom 16.12. 2003


Landesregierung Niedersachsen
Herrn Ministerpräsident Christian Wulff
Planckstraße 2

30169 Hannover
   

Grundstücke des ehemaligen Residenzschlosses in Braunschweig
Geplante bauliche Nutzung des Schlossparks


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wulff,

im Namen der Braunschweiger Initiative "Bürgerbegehren Schlosspark", die in diesen Tagen von mehr als 30.000 Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Braunschweig unterstützende Bekundungen für ihr Begehren registrieren kann, möchte ich Ihnen einen Sachverhalt zur Kenntnis bringen, dessen Kern dem anliegenden Text der amtlichen Presseerklärung des Oberbürgermeisters mit der Überschrift "Einigung über Schlosspark steht bevor" entnommen werden kann:
Im Jahre 1957 hat die Niedersächsische Landesregierung unter der Führung ihres Amtsvorgängers, Herrn Kubel, der Stadt Braunschweig den Erwerb des Schlossparkareals in der Gesamtgröße von rd. 60.000 qm ermöglicht. Für die Stadt Braunschweig wurde dieser Grunderwerb dadurch möglich, dass ihr Amtsvorgänger sich bei der Bestimmung des Grundstückspreises von nur 1.250.000,00 DM wesentlich davon leiten ließ, dass eine Teilfläche in der Größe von 11.000 qm mit dem ehemaligen Residenzschloss bebaut war und nur dieser Bereich als werthaltiger Immobilienteil angesehen werden konnte. Darüber hinaus hat ihr Amtsvorgänger zur Finanzierung dieses Kaufpreises eine Beihilfe aus Mitteln des Landes in voller Kaufpreishöhe bewilligt.


Die Initiatoren und viele Mitglieder der Initiative "Bürgerbegehren" befürchten aufgrund der Angaben des Oberbürgermeisters in seiner Presseerklärung, dass in den bislang auf Verwaltungsebene geführten Verhandlungen über einen möglichen Verzicht des Landes Niedersachsen auf Rechte aus dem 1957 geschlossenen Grundstückskaufvertrag wichtige Gesichtspunkte bislang noch unberücksichtigt geblieben sind.
Unmittelbar nachdem der Inhalt der Presseerklärung veröffentlicht worden war (vgl. dazu z. B. den anliegenden Bericht in "Die Welt" vom 10.12.2003) hat die Initiative "Bürgerbegehren Schlosspark" die Rechtsanwälte Baumeister in Münster gebeten, ein Rechtsgutachten zu erstatten, das den Beteiligten auf der Verhandlungsebene und den Verantwortlichen auf der Entscheidungsebene rechtlich relevante Gesichtspunkte verdeutlichen soll.
In einer ersten Stellungnahme hat der Gutachter, Rechtsanwalt und Notar Norbert Große Hündfeld, auf verfassungsrechtlich bedeutsame Gesichtspunkte hingewiesen, die in der Staatszielbestimmung des Artikels 20 a GG wurzeln. Die Kanzlei Baumeister wird Ihnen diese Stellungnahme alsbald übersenden.

Im Mittelpunkt des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Schlossparks steht der Appell an die verantwortlichen Entscheidungsträger sowohl in Ihrer Landesregierung als auch im Rat der Stadt Braunschweig,

der Verpflichtung zum Schutz der Integrität dieser einzigartigen innerstädtischen Grünfläche gerecht zu werden.

Ich appelliere deshalb zunächst an Sie und Herrn Finanzminister Möllring, dafür Sorge zu tragen, dass in den Verhandlungen nichts voreilig entschieden wird und bitte Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, mir und meinen Mitinitiatoren - auch im Interesse der vielen Bürgerinnen und Bürger, die das Bürgerbegehren unterstützen - Gelegenheit zu geben, zu den für die Verhandlung und Entscheidung wichtigen Gesichtspunkten auf der Grundlage des angekündigten Rechtsgutachtens Stellung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Berthold Burkhardt