Bürgerfrage zur Wertermittlung des
Schlossparkgrundstücks
23.05.2006
Eine Bitte vorab: Da ich in der Vergangenheit im Umgang mit der
Verwaltung der Stadt die Erfahrung machen musste, Antworten zu
erhalten, die zur gestellten Frage nicht passen, möchte ich Sie
höflichst bitten, meine folgende Frage genau durchzulesen und auch
genau auf diese zu antworten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wertermittlung zum Schlossparkgrundstück war jüngst
wieder Thema einer Pressekonferenz. Ich habe im Lauf des letzten Jahres
zu diesem Thema wiederholt Fragen an die Verwaltung gestellt, ohne
irgendeine Sachauskunft zu erhalten. Eine dieser Fragen, auf die die
Stadt nie eingegangen ist, möchte ich deshalb heute hier stellen.
Die städtischen Wertermittlung (im folgenden ‚SWE’ genannt) zum
Schlossparkgrundstück (im folgenden ‚SGS’ genannt) gemäß Pkt. 7.3 der Ratsvorlage
vom 24.06.2003 ist in ihrer veröffentlichten Form so diffus
gehalten, dass sie in wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar ist .
So kommt die SWE in ihrem ersten Schritt über die Vergleichswerte
Bohlweg-Westseite (2060 ¤/qm) und Ecke Bohlweg/Steinweg (1290 ¤/qm) zu
einem Ausgangswert von 1500 – 2000 ¤/qm. In der weiteren Rechnung wird
dann – ohne das explizit zu machen – mit 1700 ¤/qm der knappe
Mittelwert dieses Wertrahmens als Ausgangswert des Schlossparks
genommen. Berücksichtigt sind laut SWE in diesem Ausgangswert:
- die Trennwirkung des Bohlwegs, die eine alleinige Orientierung
des SGS-Wertes an dem Wert der Bohlweg-Westseite verbiete.
- die zukünftige Entwicklung des Gebietes durch das
ECE-Projekt.
- die Wertminderung des SGS durch seine Ausweisung als Sonder-
statt als Kerngebiet.
Zu diesem ersten Schritt der SWE habe ich folgende Frage:
Gemäß §27 der Wertermittlungsverordnung ist für
den Wert des SGS allein seine Qualität nach Verwirklichung der
jetzigen Planungsabsichten maßgeblich.
Gemäß GFK-Prisma-Gutachten vom Februar 2003 zum ECE-Projekt
(S. 22 u. S. 91) wird sich der einzelhändlerische Schwerpunkt des
innerstädtischen Haupttrubels Richtung Bohlweg verlagern.
Gemäß Pressemitteilung der Stadt vom 29.06.04 wird der
Bohlweg nach seiner Umgestaltung für den Großraum
Braunschweig eine Funktion vergleichbar der Kö oder dem Kudamm
übernehmen. Das sind beides Umschreibungen dafür, dass der
Bohlweg 1a-Lage wird.
Explizit wird schließlich in der Begründung
der Aufhebungssatzung ‚Ritterbrunnen-West’ vom 22.02.2006 gesagt,
dass sich durch das ECE-Projekt die städtebaulichen
Rahmenbedingungen für das Karree Ecke Steinweg/Bohlweg – welches
das geringerwertige der beiden Vergleichsgrundstücke für das
SGS ist – grundlegend ändern: von einer Randlage hin zu einer
innerstädtischen 1a-Lage.
Wenn dieses Grundstück schon 1a-Lage wird, wird es die
Bohlweg-Westseite – das zweite Vergleichsgrundstück – erst recht.
Wenn ich richtig informiert bin, werden innerstädtische 1a-Lagen
in Braunschweig ab 3000 ¤/qm aufwärts taxiert.
Nach Logik der städtischen Vergleichswertmethode müsste der
Ausgangswert für das SGS also – bei Nichtbeachtung seiner
angeblich wertmindernden Sondergebietsausweisung – bei 3000 ¤/qm +
liegen. Es ist meines Wissens nicht üblich, bei einem solchen
Projekt wie den ‚Schlossarkaden’ einen nennenswerten Abschlag wegen
Sondergebietsausweisung zu veranschlagen, – und jedenfalls keinen, der
zu einer Wertminderung von 3000 auf 1700 ¤/ qm führte.
Ich möchte Sie bitten, den ersten Schritt der SWE soweit zu
detaillieren, dass deutlich wird, wie seitens der Stadt gerechnet
wurde, um so die genannten Irritationen ausräumen zu können.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Antwort, dass im 3. Schritt der
Wertermittlung, in dem der Wert des Schlossparkgrundstücks
schließlich auf 1350 ¤/qm herabgerechnet wird, die wertmindernde
Wirkung der Sondergebietsausweisung nochmals geltend gemacht wird.
Matthias Witte
Stellungnahme zur Zurückweisung
der Bürgerfrage
(Die Bürgerfrage wurde nicht zugelassen, weil ihre Beantwortung
mutmaßlich mehr als fünf Minuten dauern würde)
Es gibt bezüglich der städtischen
Grundstückswertermittlung mehr als die eben dargestellte Frage,
deren Beantwortung die Stadt abgelehnt hat. Einige bisher nie
öffentlich diskutierte Punkte in diesem Zusammenhang können
leicht den Eindruck erwecken, dass die Stadt das SGS bewusst weit unter
Wert an ECE veräussert hat.
Auf der jüngsten Pressekonferenz erklärte der OB zwar, dass
die Stadt ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben
hätte, dass die SWE bestätigen würde. Dass aber
ausgerechnet KPMG als angeblich unabhängiger Gutachter
gewählt wurde - die Firma, die seit Jahren der Verwaltung der
Stadt aufs engste verbunden ist -, kann auch Gutwillige misstrauisch
machen. Entsteht so nicht der Eindruck, dass die Verwaltung so wenig
Vertrauen in die eigene Rechnung hat, dass sie es nicht wagt, diese von
einem wirklich unabhängigen Gutachter beurteilen zu lassen? Dass
die EU KPMG als unabhängigen Gutachter akzeptierte, kann
eigentlich nur heißen, dass der EU diese Zusammenhänge nicht
gegenwärtig waren.
Da es nicht im Interesse der Verwaltung der Stadt sein kann, aufgrund
einer unglücklichen Informationspolitik und einer ungeschickten
Wahl von Gutachtern in schrägem Licht dazustehen, müsste ihr
eigentlich daran gelegen sein, mögliche Irritationen
aufzuklären. Warum Sie sich statt dessen hinter fragwürdigen
Formalien verschanzt, um so die Dinge weiter im Zwielicht belassen zu
können, ist ihr Geheimnis.
http://www.schlosspark-braunschweig.de