Pressemitteilung
Informationsveranstaltung am 16. Februar 2004
Die Initiative Bürgerbegehren Schlosspark Braunschweig informiert
am Montag 16. Februar 2004 ab 11 Uhr im großen Saal des Hotels
Deutsches Haus, Burgplatz, in Braunschweig in einer öffentlichen
Veranstaltung über die weiteren Schritte zur Durchsetzung ihres
Anliegens "der Erhaltung des Schlossparks in der Braunschweiger
Stadtmitte".
Über die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsausschusses der
Stadt Braunschweig wegen der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
werden nunmehr Gerichte entscheiden müssen.
Vorgestellt wird gleichzeitig das Rechtsgutachten der
Rechtsanwälte Baumeister, Münster und Leipzig, von
Rechtsanwalt und Notar Norbert Große Hündfeld: "Rechtliche
Vorgaben für Verhandlungen zwischen dem Land Niedersachsen und der
Stadt Braunschweig über die Erteilung der Zustimmung des Landes
zum Plan der Stadt, den Schlosspark von Braunschweig - Mindestwert 33,5
Mio. EURO - kaufpreisfrei einem Unternehmen der ECE - Gruppe für
die Errichtung eines Einkaufszentrums zu Eigentum zu übertragen.
In diesem Gutachten werden unter anderem folgende Fragestellungen
erörtert:
- Darf das Land die Stadt Braunschweig mit einer so weit gehenden
Verzichtsleistung in die Lage versetzen, einem Investor bei der
Finanzierung seiner Bau- und Folgekosten mit 33,5 Mio EURO unter die
Arme zu greifen?
- Wie gedenkt die Stadt Braunschweig dem Vorwurf zu begegnen, mit
ihrem Verzicht auf eine Kaufpreiszahlung durch ECE die Zerstörung
des Schlossparks für ein privates Bauprojekt ermöglicht zu
haben, mit dem der Investor jährlich mehr als 100 Mio EURO Umsatz
zu erwirtschaften gedenkt?
- Wie antwortet das Land auf den Vorwurf benachbarter Kommunen,
dass dieser Umsatz für ihre städtebaulichen Belange
nachteilige Kaufkraftverlagerungen bewirken wird, die bei einer Nein -
Entscheidung des Landes nicht stattfinden können?
- Wie wollen die Verantwortlichen in Stadt und Land den Vorwurf
entkräften, dass ECE durch eine europarechtlich unzulässige
Beihilfe begünstigt wird, wenn ihr ein Grundstückswert von
33,5 Mio EURO kaufpreisfrei übertragen wird?
Eine Darstellung der Ergebnisse dieses Gutachtens ist ab Freitag 13.
Februar verfügbar. [hier]
Wir fügen Ihnen als Anlagen die Briefe von Herrn Professor
Berthold Burkhardt bei, die er heute an den Ministerpräsidenten
des Landes Niedersachsen, den Finanzminister und den
Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Braunschweig gerichtet
hat. Die Einschaltung der Bezirksregierung ist notwendig geworden, weil
nach Darstellung von Oberbürgermeister Dr. Hoffmann zwischen der
Stadt Braunschweig und ECE mit der Bezirksregierung eine Vereinbarung
geplant ist, die bereits jetzt freie Bahn für einen beschleunigten
Baubeginn für das ECE - Schloss schaffen soll.
Am Montag 16. Februar 2004 gibt das Bürgerbegehren vertreten durch
Herrn Professor Berthold Burkhardt, Frau Nicole Palm und Herrn Knut
Meyer-Degering gleichzeitig seine Entscheidung über das weitere
Vorgehen bekannt.
Die Vertreter des Bürgerbegehrens und Herr Rechtsanwalt und Notar
Große Hündfeld werden im Anschluss Ihre Fragen beantworten.
http://www.schlosspark-braunschweig.de