Dr. Hoffmann zur EU-Beschwerde
E-Mail an die Redaktion der Braunschweiger Zeitung vom 29.04.2005
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für den Artikel am Dienstag. [Artikel]
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Artikel nicht im
Newsclick zu finden ist. Ich führe das auf einen
innerbetrieblichen Fehler zurück, wobei andere aber wieder Methode
dabei zu erkennen glauben, um auswärtigen Lesern keine kritische
Meinung zum geplanten ECE Center zur Kenntnis zu geben. Ich möchte
das hier unkommentiert lassen.
Nicht unkommentiert lassen kann ich den Artikel über die
Pressekonferenz von OB Hoffmann vom heutigen Tage. [Artikel]
Dass unser Oberbürgermeister das Grundstück als wertlos
bezeichnet, zeigt, wie zynisch er mit dem Erholungsbedürfnis
seiner Bürger umgeht. Hier wurde ein 1a (nicht b) Grundstück
ohne Wettbewerb an einen Investor 'verkauft'. Die Planungen für
ein Spaßbad an der Hamburger Straße werden
selbstverständlich europaweit ausgeschrieben, dieses erfolgte mit
dem Einkaufszentrum im Schlosspark keinesfalls. Es ist durchaus
möglich, dass das klamme Stadtsäckel bei
Verkaufsverhandlungen im Wettbewerb ordentlich zu füllen gewesen
wäre. Die ECE investiert in ein Einkaufszentrum mit ähnlicher
Größe in Hamburg ca. 400 Millionen Euro, also ungefähr
das doppelte wie in Braunschweig. Herr Otto wird sich in Hamburg
ordentlich ins Fäustchen lachen über dieses Schnäppchen
in Braunschweig, da sind auch problemlos noch ein paar 'Peanuts' locker
zu machen, um der Allianz die Nachbarhäuser abzukaufen. Das
Verwaltungsgericht Braunschweig hat im Namen des Volkes festgestellt,
dass eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt wurde. Der Abstand zur
Nachbarbebauung verstößt gegen die Niedersächsische
Bauordnung. Es ist schon ein merkwürdiges Rechtsempfinden, wenn
man einfach den Kläger wegkauft und meint, jetzt sei alles in
Ordnung. Fakt ist allerdings wirklich, dass es jetzt keinen Kläger
im Sinne des Baurechts mehr gibt. Die Dummen sind dabei die dort
wohnenden Menschen. Ob die Kompensationsbeträge im
Schlosspark-Kaufvertrag mit EU Recht vereinbar sind, wird jetzt in
Brüssel untersucht. Ob bei der Baugenehmigung alles mit rechten
Dingen zugegangen ist, wird vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg
im Rahmen der Normenkontrollklage untersucht. Man darf auf die
Ergebnisse gespannt sein.
Ich würde mich über eine Berichterstattung als Leserbrief
freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Wrensch
http://www.schlosspark-braunschweig.de