Dr. Hoffmann zur EU-Beschwerde

E-Mail an die Redaktion der Braunschweiger Zeitung vom  29.04.2005


Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für den Artikel am Dienstag. [Artikel]

Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Artikel nicht im Newsclick zu finden ist. Ich führe das auf einen innerbetrieblichen Fehler zurück, wobei andere aber wieder Methode dabei zu erkennen glauben, um auswärtigen Lesern keine kritische Meinung zum geplanten ECE Center zur Kenntnis zu geben. Ich möchte das hier unkommentiert lassen.

Nicht unkommentiert lassen kann ich den Artikel über die Pressekonferenz von OB Hoffmann vom heutigen Tage. [Artikel]

Dass unser Oberbürgermeister das Grundstück als wertlos bezeichnet, zeigt, wie zynisch er mit dem Erholungsbedürfnis seiner Bürger umgeht. Hier wurde ein 1a (nicht b) Grundstück ohne Wettbewerb an einen Investor 'verkauft'. Die Planungen für ein Spaßbad an der Hamburger Straße werden selbstverständlich europaweit ausgeschrieben, dieses erfolgte mit dem Einkaufszentrum im Schlosspark keinesfalls. Es ist durchaus möglich, dass das klamme Stadtsäckel bei Verkaufsverhandlungen im Wettbewerb ordentlich zu füllen gewesen wäre. Die ECE investiert in ein Einkaufszentrum mit ähnlicher Größe in Hamburg ca. 400 Millionen Euro, also ungefähr das doppelte wie in Braunschweig. Herr Otto wird sich in Hamburg ordentlich ins Fäustchen lachen über dieses Schnäppchen in Braunschweig, da sind auch problemlos noch ein paar 'Peanuts' locker zu machen, um der Allianz die Nachbarhäuser abzukaufen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat im Namen des Volkes festgestellt, dass eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt wurde. Der Abstand zur Nachbarbebauung verstößt gegen die Niedersächsische Bauordnung. Es ist schon ein merkwürdiges Rechtsempfinden, wenn man einfach den Kläger wegkauft und meint, jetzt sei alles in Ordnung. Fakt ist allerdings wirklich, dass es jetzt keinen Kläger im Sinne des Baurechts mehr gibt. Die Dummen sind dabei die dort wohnenden Menschen. Ob die Kompensationsbeträge im Schlosspark-Kaufvertrag mit EU Recht vereinbar sind, wird jetzt in Brüssel untersucht. Ob bei der Baugenehmigung alles mit rechten Dingen zugegangen ist, wird vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg im Rahmen der Normenkontrollklage untersucht. Man darf auf die Ergebnisse gespannt sein.

Ich würde mich über eine Berichterstattung als Leserbrief freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Wrensch



http://www.schlosspark-braunschweig.de