Schloss-Arkaden: Fachterminus, Kulturbegriff,
Worthülse oder Verpackungsphrase?
Dr. Holger Pump-Uhlmann 14.12.2006
Bei dem Gebäude im ehemaligen Schlosspark handelt es sich per
Definition der
Begriffe weder um ein "Schloss" noch um sogenannte "Schloss-Arkaden".
Dies
mag eine kreative Wortschöpfung des Investors sein, wird dem Bauwerk
jedoch
in keiner Weise gerecht. Die korrekte Bezeichnung im Bauantrag lautet:
"Neubau einer Verkaufsstätte inklusive Parkgarage".
Ein Schloss hat seinem Wortlaut nach ein bestimmte Bedeutung. Es ist
oder
war der Wohn- bzw. Regierungssitz von Landesherren, Adligen oder reichen
Bürgern. Das Schloss dient in erster Linie dem repräsentativen Wohnen.
Bezeichnete man die Verkaufsstätte nun tatsächlich als "Schloss", würde
man
damit unterstellen, dass es in der Stadt einen neuen Lehnsherrn gäbe:
nämlich die Hamburger ECE. Diese Behauptung würde sicherlich per
einstweiliger Verfügung untersagt, weil es eine böswillige Unterstellung
wäre. Aus diesem Grund sollte unbedingt die Bezeichnung "Schloss" für
die
Einkaufsstätte vermieden werden.
Ebenso wenig handelt es sich um eine "Arkade" oder noch obskurer um eine
"Schloss-Arkade". Eine Arkade ist ein von Pfeilern oder Säulen
getragener
Bogen. Meist wird mit der Bezeichnung ein Säulengang aus
aneinandergereihten
Arkaden verstanden. Die Reihung der Pfeiler vor dem Einkaufszentrum
ist -
auch wenn sie nicht umlaufend sind - eine Art von Kolonnaden, weil es
einem
von geradem Gebälk überdeckten Gang ähnlich ist. Allerdings ist die
Raumhöhe
von gut 20 Metern bei einer Breite von ca. 4 Metern eher ungewöhnlich.
Insofern könnte man den Begriff (unproportionierte)
"Einkaufs-Kolonnaden"
gelten lassen.
http://www.schlosspark-braunschweig.de