Zur notwendigen Umplanung des ECE-Centers
Dr. Holger Pump-Uhlmann 27.02.2005

Die Konsequenzen aus architektonischer Sicht sind im Falle einer
Anpassung des Grenzabstandes erheblich. Es gibt zwei Möglichkeiten, den
Vorgaben baulich zu entsprechen:

   1. das gesamte Bauwerk im nördlichen Bereich um 10,76 Metern auf
      einer Länge von knapp 100 Metern zu reduzieren. Dies hätte zur
      Folge, dass nicht nur ca. 2000 qm Verkaufsflächen und ca. 120
      Stellplätze entfielen, sondern auch, dass die nördliche Einfahrt
      zum Parkhaus und die Anlieferungszufahrt komplett neu zu
      überdenken sind, da diese so weit in den Grundriss einrücken
      müssten, dass die sog,. „Theaterpassage“ hiervon tangiert würden.
      An Verkaufsflächen wären in dem zum Ritterbrunnen orientierten
      Teil des nördlichen Gebäudeabschnitts nicht zu denken. Die
      Verringerung der Stellplätze wäre bei der ohnehin schon geringen
      Stellplatzanzahl problematisch. Der Ausgleich für die um 2000 qm
      verringerten Verkaufsflächen wäre nur in den kommerziell
      uninteressanten oberen Geschossen des Schlossbaukörpers möglich
      oder in der „Unterwelt“ zur Galeria Kaufhof. Wenn letzteres
      angestrebt würde, wären allerdings alle mit dem Einkaufszentrum in
      Verbindung stehenden Verkaufsflächenzahlen neu zu bewerten, da im
      Falle einer unterirdischen Ankopplung an das bestehende Kaufhaus
      ein innerstädtisches Einkaufszentrum entsteht, dass aus der
      Addition der Verkaufsflächen beider Einkaufszentren zu werten ist.

   2. eine Abstaffelung des Bauwerks auf der Nordseite. Dies würde
      bedeuten, dass evtl. die beiden unteren Verkaufsgeschosse bleiben
      könnten, wie sie bislang geplant sind (dies könnte allerdings für
      das erste Geschoß schon knapp werden). Auf alle Fälle jedoch
      müssten die Parkdecks geschoßweise jeweils um ca. 3,50 Meter auf einer
      Länge von knapp 100 Metern von der durch den B-Plan vorgesehenen
       nördlichen Baugrenze zurückweichen. Dies hätte eine Reduktion von
      ca. 80 – 90 Stellplätzen zur Folge. Damit allerdings wäre das
      Erschließungsproblem der Parkdecks auf der Nordseite nicht gelöst.
      Die spiralförmige Auffahrt hält in der jetzt geplanten Weise
      ebenfalls den Grenzabstand nicht ein. Somit müsste auch in diesem
      Fall die Zufahrt komplett neu geregelt werden, was zur Folge
      hätte, dass die unteren beiden Verkaufsgeschosse nicht so bleiben
      könnten, wie gedacht. Außerdem würde eine geplante Abstaffelung
      die gestalterische Intention der „Arkaden“, die den Außenfronten
      des Einkaufszentrums vorliegen, zuwiderlaufen, d.h. die viel
      beschworene „hohe gestalterische Qualität“ zerstören. Die
      angestrebte „rationale Klarheit“ des Gesamtbaukörpers wäre nicht
      mehr umzusetzen.



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