Zur notwendigen Umplanung des ECE-Centers
Dr. Holger Pump-Uhlmann 27.02.2005
Die Konsequenzen aus architektonischer Sicht sind im Falle einer
Anpassung des Grenzabstandes erheblich. Es gibt zwei
Möglichkeiten, den
Vorgaben baulich zu entsprechen:
1. das gesamte Bauwerk im nördlichen Bereich um 10,76
Metern auf
einer Länge von knapp 100 Metern zu
reduzieren. Dies hätte zur
Folge, dass nicht nur ca. 2000 qm
Verkaufsflächen und ca. 120
Stellplätze entfielen, sondern
auch, dass die nördliche Einfahrt
zum Parkhaus und die Anlieferungszufahrt
komplett neu zu
überdenken sind, da diese so weit
in den Grundriss einrücken
müssten, dass die sog,.
„Theaterpassage“ hiervon tangiert würden.
An Verkaufsflächen wären in
dem zum Ritterbrunnen orientierten
Teil des nördlichen
Gebäudeabschnitts nicht zu denken. Die
Verringerung der Stellplätze
wäre bei der ohnehin schon geringen
Stellplatzanzahl problematisch. Der
Ausgleich für die um 2000 qm
verringerten Verkaufsflächen
wäre nur in den kommerziell
uninteressanten oberen Geschossen des
Schlossbaukörpers möglich
oder in der „Unterwelt“ zur Galeria
Kaufhof. Wenn letzteres
angestrebt würde, wären
allerdings alle mit dem Einkaufszentrum in
Verbindung stehenden
Verkaufsflächenzahlen neu zu bewerten, da im
Falle einer unterirdischen Ankopplung an
das bestehende Kaufhaus
ein innerstädtisches
Einkaufszentrum entsteht, dass aus der
Addition der Verkaufsflächen beider
Einkaufszentren zu werten ist.
2. eine Abstaffelung des Bauwerks auf der Nordseite. Dies
würde
bedeuten, dass evtl. die beiden unteren
Verkaufsgeschosse bleiben
könnten, wie sie bislang geplant
sind (dies könnte allerdings für
das erste Geschoß schon knapp
werden). Auf alle Fälle jedoch
müssten die Parkdecks
geschoßweise jeweils um ca. 3,50 Meter auf einer
Länge von knapp 100 Metern von der
durch den B-Plan vorgesehenen
nördlichen Baugrenze
zurückweichen. Dies hätte eine Reduktion von
ca. 80 – 90 Stellplätzen zur Folge.
Damit allerdings wäre das
Erschließungsproblem der Parkdecks
auf der Nordseite nicht gelöst.
Die spiralförmige Auffahrt
hält in der jetzt geplanten Weise
ebenfalls den Grenzabstand nicht ein.
Somit müsste auch in diesem
Fall die Zufahrt komplett neu geregelt
werden, was zur Folge
hätte, dass die unteren beiden
Verkaufsgeschosse nicht so bleiben
könnten, wie gedacht.
Außerdem würde eine geplante Abstaffelung
die gestalterische Intention der
„Arkaden“, die den Außenfronten
des Einkaufszentrums vorliegen,
zuwiderlaufen, d.h. die viel
beschworene „hohe gestalterische
Qualität“ zerstören. Die
angestrebte „rationale Klarheit“ des
Gesamtbaukörpers wäre nicht
mehr umzusetzen.
http://www.schlosspark-braunschweig.de