Anregungen und
Bedenken der
Bezirksregierung Dezernat 406
zum Bebauungsplan IN 220
"Einkaufszentrum
Schlosspark"
vom 29.04.2004
Als Träger des öffentliches Belanges "Bau- und Denkmalpflege"
nimmt die Bezirksregierung zu der Planung wie folgt Stellung: [...]
a. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes überlagert einen
für die Stadtentwicklung Braunschweigs bedeutenden Teilbereich.
Die Friesenstraße am Ostrand des Geltungsbereiches gelegen, geht
zurück auf einen vermutlich vormittelalterlichen Fernhandelsweg.
Noch sind zumindest Teile dieses seit dem Hochmittelalter durchaus auch
siedlungs- und bebauungsstrukturbildenden Straßenzuges erkennbar,
nämlich ein kurzes Stück im Süden neben dem Rizzi-Haus
und ein längeres im Norden mit noch vorhandener Häuserzeile
in Form der Baudenkmale Friesenstraße 50 und 51.
Der Erhaltung und Ablesbarkeit dieser historischen
Straßensituation ist in der Planung nicht ausreichend Rechnung
getragen worden.
Über eine gestalterische Kenntlichmachung hinaus muss hier
über die Erhaltung des Verlaufes und des Profils die Funktion
„Straße“ erkennbar bleiben. Die derzeitige bauliche Ausgestaltung
der Friesenstraße im nordöstlichen Abschnitt bleibt
unangetastet. Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die
Friesenstraße in ihrem heutigen Verlauf als öffentliche
Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
b. Auf jeden Fall aber konterkariert
die geplante Bebauung des östlichen Schlossparkteiles mit einem
Einkaufscenter, die in der Begründung genannte
„Berücksichtigung historischer Bezüge“ massiv. Seit
der Erbauung des ersten Schlosses am Anfang des 18. Jahrhunderts war
der, von der Bohlwegfront aus gesehen hintenliegende
Grundstücksteil niemals mit Nennenswertem bebaut, sondern immer Freifläche. Einige wenige
noch vorhandene Bäume entstammen dieser Zeit. Die fehlende
gärtnerische Ausgestaltung im Sinne eines aufwendigen Barock- oder
Landschaftsgarten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit
der massiven Überbauung dieses Areals eine mehrere Jahrhunderte alte
städtebauliche Tradition durchbrochen und in das Gegenteil verkehrt
wird.
Historisch gesehen mag der Wiederaufbau des Schlosses bzw. seiner
Fassade, wenn auch verkleinert und standortverschoben, eine gewisse Bebauungstradition aufgreifen, der Bau des Einkaufscenters hingegen
tut dies mit Sicherheit nicht – im Gegenteil – es zerstört sie unwiederbringlich.
Hervorhebungen Forum für den Erhalt des Schlossparks
http://www.schlosspark-braunschweig.de