Anregungen und Bedenken der
Bezirksregierung Dezernat 406
zum Bebauungsplan IN 220 "Einkaufszentrum Schlosspark"
 
vom 29.04.2004

Als Träger des öffentliches Belanges "Bau- und Denkmalpflege" nimmt die Bezirksregierung zu der Planung wie folgt Stellung: [...]

a. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes überlagert einen für die Stadtentwicklung Braunschweigs bedeutenden Teilbereich. Die Friesenstraße am Ostrand des Geltungsbereiches gelegen, geht zurück auf einen vermutlich vormittelalterlichen Fernhandelsweg. Noch sind zumindest Teile dieses seit dem Hochmittelalter durchaus auch siedlungs- und bebauungsstrukturbildenden Straßenzuges erkennbar, nämlich ein kurzes Stück im Süden neben dem Rizzi-Haus und ein längeres im Norden mit noch vorhandener Häuserzeile in Form der Baudenkmale Friesenstraße 50 und 51.

Der Erhaltung und Ablesbarkeit dieser historischen Straßensituation ist in der Planung nicht ausreichend Rechnung getragen worden.

Über eine gestalterische Kenntlichmachung hinaus muss hier über die Erhaltung des Verlaufes und des Profils die Funktion „Straße“ erkennbar bleiben. Die derzeitige bauliche Ausgestaltung der Friesenstraße im nordöstlichen Abschnitt bleibt unangetastet. Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Friesenstraße in ihrem heutigen Verlauf als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.


b. Auf jeden Fall aber konterkariert die geplante Bebauung des östlichen Schlossparkteiles mit einem Einkaufscenter, die in der Begründung genannte „Berücksichtigung historischer Bezüge“ massiv. Seit der Erbauung des ersten Schlosses am Anfang des 18. Jahrhunderts war der, von der Bohlwegfront aus gesehen hintenliegende Grundstücksteil niemals mit Nennenswertem bebaut, sondern immer Freifläche. Einige wenige noch vorhandene Bäume entstammen dieser Zeit. Die fehlende gärtnerische Ausgestaltung im Sinne eines aufwendigen Barock- oder Landschaftsgarten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der massiven Überbauung dieses Areals eine mehrere Jahrhunderte alte städtebauliche Tradition durchbrochen und in das Gegenteil verkehrt wird.

Historisch gesehen mag der Wiederaufbau des Schlosses bzw. seiner Fassade, wenn auch verkleinert und standortverschoben, eine gewisse Bebauungstradition aufgreifen, der Bau des Einkaufscenters hingegen tut dies mit Sicherheit nicht – im Gegenteil – es zerstört sie unwiederbringlich.

Hervorhebungen Forum für den Erhalt des Schlossparks


http://www.schlosspark-braunschweig.de