Stellungnahme des
Naturschutzverband Niedersachsen e.V. (NVN)
zum Bebauungsplan "Einkaufszentrum Schlosspark"
 
vom 10.11.2003

Zusammenfassung zitiert aus Anhang 4 "Begründung und Umweltbericht" zum Bebauungsplan

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird abgelehnt:


Der NVN bezweifelt den Vorrang des Vorhabens vor den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, da nicht ausgeschlossen ist, dass sich das neue EKZ negativ auf die ohnehin angespannte Situation des Braunschweiger Einzelhandels auswirkt. ... alternative Standorte wären sinnvoller ...

Zudem lehnt ein großer Teil der Bevölkerung das Vorhaben ab.

Der NVN sieht das Vorhaben daher als unzulässig an. Sollte das Vorhaben als zulässig erklärt werden, fordert der NVN die erheblichen Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch umfassende Ersatzmaßnahmen im Innerstädtischen Bereich zu kompensieren: Ersatzgrünfläche in gleicher Größe, Ersatz für die versiegelten Bodenflächen im Verhältnis 1:1, Ersatz für gefällte Bäume 1:5.


http://www.schlosspark-braunschweig.de