Stellungnahme
des
Naturschutzverband Niedersachsen e.V. (NVN)
zum Bebauungsplan "Einkaufszentrum
Schlosspark"
vom 10.11.2003
Zusammenfassung zitiert aus Anhang 4 "Begründung und
Umweltbericht" zum Bebauungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird abgelehnt:
- einziger Park im Innenstadtgebiet; Stadtbild, Stadtklima,
Erholung,
- Lebensraum für Bäume, Sträucher, Vögel,
Fledermäuse u.a.
- Klimaschutz-, Lebensraum und Erholungsfunktion gehen komplett
verloren
- Erhöhtes Verkehrsaufkommen = zusätzliche
Verschlechterung
des Stadtklimas und der Lebensqualität
- Bodenversiegelung zerstört den Boden irreversibel,
sämtliche Bodenfunktionen werden unterbunden (z.B.
Grundwasserneubildung)
- Erhebliche Beeinträchtigungen für Naturhaushalt und
Landschaftsbild
Der NVN bezweifelt den Vorrang des Vorhabens vor den Belangen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege, da nicht ausgeschlossen ist,
dass sich das neue EKZ negativ auf die ohnehin angespannte Situation
des Braunschweiger Einzelhandels auswirkt. ... alternative Standorte
wären sinnvoller ...
Zudem lehnt ein großer Teil der Bevölkerung das Vorhaben ab.
Der NVN sieht das Vorhaben daher als unzulässig an. Sollte das
Vorhaben als zulässig erklärt werden, fordert der NVN die
erheblichen Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
durch umfassende Ersatzmaßnahmen im Innerstädtischen Bereich
zu kompensieren: Ersatzgrünfläche in gleicher
Größe, Ersatz für die versiegelten Bodenflächen im
Verhältnis 1:1, Ersatz für gefällte Bäume 1:5.
http://www.schlosspark-braunschweig.de