Stellungnahme
der
Bezirksregierung Dezernat 406
zum Bebauungsplan "Einkaufszentrum
Schlosspark"
vom 20.10.2003
Zusammenfassung zitiert aus Anhang 4 "Begründung und
Umweltbericht" zum Bebauungsplan
Aus Sicht der Bau- und Bodendenkmalpflege wird wie folgt Stellung
genommen:
a. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes überlagert einen
für die Stadtentwicklung Braunschweigs bedeutenden Teilbereich.
Die Friesenstraße am Ostrand des Geltungsbereiches gelegen, geht
zurück auf einen vermutlich vormittelalterlichen Fernhandelsweg.
Noch sind zumindest Teile dieses seit dem Hochmittelalter durchaus auch
siedlungs- und bebauungsstrukturbildenden Straßenzuges erkennbar,
nämlich ein kurzes Stück im Süden neben dem Rizzi-Haus
und ein längeres im Norden mit noch vorhandener Häuserzeile
in Form der Baudenkmale Friesenstraße 50 und 51.
Der Erhaltung und Ablesbarkeit dieser historischen
Straßensituation ist in der Planung nicht ausreichend Rechnung
getragen worden.
Über eine gestalterische Kenntlichmachung hinaus muss hier
über die Erhaltung des Verlaufes und des Profils die Funktion
„Straße“ erkennbar bleiben. Die derzeitige bauliche Ausgestaltung
der Friesenstraße im nordöstlichen Abschnitt bleibt
unangetastet. Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die
Friesenstraße in ihrem heutigen Verlauf als öffentliche
Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
b. Ebenfalls im östlichen Teil des Schlossparkes dürften
Reste der hochmittelalterlichen Stadtbefestigung im Boden erhalten
sein. Sie bestand aus einer Mauer mit einem oder evtl. auch zwei
vorgelagerten Gräben. Der im Schlosspark vor Ort noch vorhandene
Windmühlengraben ist der Rest dieses oder der Gräben, die
Stadtmauer liegt wenige Meter nordöstlich von ihm. Sie quert den
Schlosspark, also diagonal von Südwest nach Nordost und nahezu
mittig. Bei diesem Befestigungssystem handelt es sich um ein überaus bedeutendes
archäologisches Denkmal im Sinne des NDSchG. Es ist davon
auszugehen, dass mindestens die Fundamente dieser bedeutenden
Stadtmauer im Erdreich noch vorhanden sind. Im Schlosspark liegt also ein Teil dessen,
was Braunschweig ab der Zeit um ca. 1175 zur Stadt machte, ein Stück über
viele Jahrhunderte erhaltene Braunschweiger Stadtgeschichte, die durch
eine Realisierung des Bebauungsplanes unwiederbringlich zerstört
wird.
Darüber dürfen etwa die in der Begründung genannten
archäologischen Untersuchungen im Falle der Realisierung nicht
hinwegtäuschen. Gleiches gilt für die dort ebenfalls
erwähnten Besiedlungsspuren, deren wirkliches Vorhandensein
wohlgemerkt ohne eine Überprüfung durch archäologische
Ausgrabungen nach wie vor nicht ganz gesichert ist.
c. Auf jeden Fall aber konterkariert
die geplante Bebauung des östlichen Schlossparkteiles mit einem
Einkaufscenter, die in der Begründung genannte
„Berücksichtigung historischer Bezüge“ massiv. Seit
der Erbauung des ersten Schlosses am Anfang des 18. Jahrhunderts war
der, von der Bohlwegfront aus gesehen hintenliegende
Grundstücksteil niemals mit Nennenswertem bebaut, sondern immer Freifläche. Einige wenige
noch vorhandene Bäume entstammen dieser Zeit. Die fehlende
gärtnerische Ausgestaltung im Sinne eines aufwendigen Barock- oder
Landschaftsgarten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit
der massiven Überbauung dieses Areals eine mehrere Jahrhunderte alte
städtebauliche Tradition durchbrochen und in das Gegenteil verkehrt
wird.
Historisch gesehen mag der Wiederaufbau des Schlosses bzw. seiner
Fassade, wenn auch verkleinert und standortverschoben, eine gewisse Bebauungstradition aufgreifen, der Bau des Einkaufscenters hingegen
tut dies mit Sicherheit nicht – im Gegenteil – es zerstört sie unwiederbringlich.
Hervorhebungen Forum für den Erhalt des Schlossparks
http://www.schlosspark-braunschweig.de