Stellungnahme der
Bezirksregierung Dezernat 406
zum Bebauungsplan "Einkaufszentrum Schlosspark"
 
vom 20.10.2003

Zusammenfassung zitiert aus Anhang 4 "Begründung und Umweltbericht" zum Bebauungsplan

Aus Sicht der Bau- und Bodendenkmalpflege wird wie folgt Stellung genommen:

a. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes überlagert einen für die Stadtentwicklung Braunschweigs bedeutenden Teilbereich. Die Friesenstraße am Ostrand des Geltungsbereiches gelegen, geht zurück auf einen vermutlich vormittelalterlichen Fernhandelsweg. Noch sind zumindest Teile dieses seit dem Hochmittelalter durchaus auch siedlungs- und bebauungsstrukturbildenden Straßenzuges erkennbar, nämlich ein kurzes Stück im Süden neben dem Rizzi-Haus und ein längeres im Norden mit noch vorhandener Häuserzeile in Form der Baudenkmale Friesenstraße 50 und 51.

Der Erhaltung und Ablesbarkeit dieser historischen Straßensituation ist in der Planung nicht ausreichend Rechnung getragen worden.

Über eine gestalterische Kenntlichmachung hinaus muss hier über die Erhaltung des Verlaufes und des Profils die Funktion „Straße“ erkennbar bleiben. Die derzeitige bauliche Ausgestaltung der Friesenstraße im nordöstlichen Abschnitt bleibt unangetastet. Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Friesenstraße in ihrem heutigen Verlauf als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.


b. Ebenfalls im östlichen Teil des Schlossparkes dürften Reste der hochmittelalterlichen Stadtbefestigung im Boden erhalten sein. Sie bestand aus einer Mauer mit einem oder evtl. auch zwei vorgelagerten Gräben. Der im Schlosspark vor Ort noch vorhandene Windmühlengraben ist der Rest dieses oder der Gräben, die Stadtmauer liegt wenige Meter nordöstlich von ihm. Sie quert den Schlosspark, also diagonal von Südwest nach Nordost und nahezu mittig. Bei diesem Befestigungssystem handelt es sich um ein überaus bedeutendes archäologisches Denkmal im Sinne des NDSchG. Es ist davon auszugehen, dass mindestens die Fundamente dieser bedeutenden Stadtmauer im Erdreich noch vorhanden sind. Im Schlosspark liegt also ein Teil dessen, was Braunschweig ab der Zeit um ca. 1175 zur Stadt machte, ein Stück über viele Jahrhunderte erhaltene Braunschweiger Stadtgeschichte, die durch eine Realisierung des Bebauungsplanes unwiederbringlich zerstört wird.

Darüber dürfen etwa die in der Begründung genannten archäologischen Untersuchungen im Falle der Realisierung nicht hinwegtäuschen. Gleiches gilt für die dort ebenfalls erwähnten Besiedlungsspuren, deren wirkliches Vorhandensein wohlgemerkt ohne eine Überprüfung durch archäologische Ausgrabungen nach wie vor nicht ganz gesichert ist.


c. Auf jeden Fall aber konterkariert die geplante Bebauung des östlichen Schlossparkteiles mit einem Einkaufscenter, die in der Begründung genannte „Berücksichtigung historischer Bezüge“ massiv. Seit der Erbauung des ersten Schlosses am Anfang des 18. Jahrhunderts war der, von der Bohlwegfront aus gesehen hintenliegende Grundstücksteil niemals mit Nennenswertem bebaut, sondern immer Freifläche. Einige wenige noch vorhandene Bäume entstammen dieser Zeit. Die fehlende gärtnerische Ausgestaltung im Sinne eines aufwendigen Barock- oder Landschaftsgarten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der massiven Überbauung dieses Areals eine mehrere Jahrhunderte alte städtebauliche Tradition durchbrochen und in das Gegenteil verkehrt wird.

Historisch gesehen mag der Wiederaufbau des Schlosses bzw. seiner Fassade, wenn auch verkleinert und standortverschoben, eine gewisse Bebauungstradition aufgreifen, der Bau des Einkaufscenters hingegen tut dies mit Sicherheit nicht – im Gegenteil – es zerstört sie unwiederbringlich.

Hervorhebungen Forum für den Erhalt des Schlossparks


http://www.schlosspark-braunschweig.de